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des da­maligen Gauleiters Hatzenwei-
er zu Otters­weier angegliedert. Glei-
ches geschah mit den Gemeinden
Oberwasser und Zell, sie gingen in die
Gemeinde Unzhurst auf. Im Gefolge
der Gemeindereform von 1971/72
entschied sich Unzhurst für die Ein-
gliederung in die Gemeinde Otters-
weier. Was sich heute als „Einheit
in Vielfalt” darstellt, war zu früheren
Zeiten politisch, oder besser gesagt
in der Zugehörigkeit zur Ge­biets-
herrschaft, vom Wechsel der Zeiten
abhängig.
Der Raum um Ottersweier war über
lange Zeiten hinweg ein Gebiets-
dreieck. Das Dorf gehörte zur Land-
vogtei Vorderösterreich, die Wall­
fahrtskirche dagegen schon zur
Markgrafschaft Baden-Baden. Der
damals tatsächlich ge­zogene Land-
graben, der von der Rheinebene bis
zum Schwarzwald verlief, grenzte die
Gebiete ab.
Das Gebiet südlich der Ortsgemar-
kungsgrenze, also Sasbach, gehörte
zur Herrschaft des Fürstbischofs von
Roland Schmieder:
Ich bin hier aufgewachsen und
­fühle mich der Gemeinde sehr ver-
bunden. Der Zusammenhalt
­zwischen den örtlichen Vereinen
ist gut. Jeder kennt fast jeden und
die Infrastruktur stimmt auch.
Wissenwertes über Ottersweier
und Unzhurst
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Günter Fartaczek
Steuerberater
Straßburg, dessen Residenz außer-
halb dieser Stadt lag, denn Straßburg
selbst war freie Reichsstadt.
Diese Abgrenzung der Herrschafts-
bereiche unterlag des öfteren Ände-
rungen, weil die Mächtigen jener
Zeiten imUmgang mit ih­rem Eigentum,
zu dem auch die Bevölkerung gehörte,
nicht gerade zimperlich waren.
Änderungen der Lebensverhältnisse,
Verkauf oder Tausch, wenn nicht
so­gar gewaltsame Wegnahme durch
Ländliche Idylle