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Wenn der Name der Frau gemeinsamer Ehename wird, hat auch

der Mann die Möglichkeit, seinen früheren Namen an den Ehe­

namen voranzustellen oder anzufügen.

3. Beispiel:

Sie geben keine Erklärung zur Namensführung ab. Dadurch behält

jeder nach der Eheschließung seinen bisher geführten Namen.

Für eine ausführliche Beratung, auch hinsichtlich eventueller

Namensänderungen Ihrer Kinder, steht Ihnen das Standesamt

gern zur Verfügung.

NOCH EIN TIPP:

Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, denken Sie bitte daran,

was Sie jetzt alles – oft auch gebührenpflichtig – ummelden

müssen: Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Kfz-Brief,

Versicherung, Bankkonten, Scheckkarten, Hausverwaltung, Ihre

Anschrift bei allen Mitgliedschaften und Abonnements, und,

und, und …

Das Deutsche Namensrecht

Nach § 1355 BGB haben Sie bei der Wahl Ihres Namens nahezu

freie Auswahl. Sie können zum Beispiel beide Ihren bisherigen

Namen behalten oder sich auf einen Familiennamen einigen.

1. Beispiel:

Herr Müller und Frau Schmidt heiraten. Sie haben sich für den

Familiennamen des Mannes „Müller“ entschieden. Hier ändert

sich künftig der Name der Ehefrau in Frau Müller, geb. Schmidt.

Wenn sie sich für den Familiennamen der Frau „Schmidt“ ent-

scheiden, ändert sich der Name des Ehemannes in Herr Schmidt,

geb. Müller.

2. Beispiel:

Sie haben sich für den Familiennamen „Müller“ entschieden.

Frau Schmidt hat nun die Möglichkeit, ihren früheren Namen

„Schmidt“ voranzustellen oder anzufügen. Die Frau könnte den

Namen „Schmidt-Müller“ oder „Müller-Schmidt“ führen. Der

Ehemann führt weiterhin den Namen „Müller“ und die gemein-

samen Kinder aus dieser Ehe würden ebenfalls den Namen „Mül-

ler“ erhalten.

Nomen est Omen