Die Tage vor deinem Ausbildungsbeginn
Die ersten Tage im Betrieb
Damit du an den ersten Tagen deiner
Ausbildung einen guten Eindruck
bei Vorgesetzten und deinen neuen
Kolleginnen und Kollegen hinterlässt,
solltest du ein paar einfache Regeln
befolgen.
Informiere dich schon vor deinem
ersten Arbeitstag darüber, wann du
dich bei wem im Betrieb melden
sollst.
Komme lieber etwas früher in den
Ausbildungsbetrieb und kalkuliere
für den Weg auch Zug- oder Busver-
spätungen mit ein.
Auch in Unternehmen, in denen
sich alle duzen, sollten die Auszu-
bildenden warten, bis ihnen das
„Du“ angeboten wird. Grundsätzlich
bietet das „Du“ immer der Rang
höhere an.
Frag nach, wenn du etwas nicht
verstehst. Niemand erwartet von
dir, dass du alle Arbeitsabläufe im
Betrieb von Anfang an kennst.
Rechte und Pflichten
eines Azubis
Während deiner Ausbildungszeit hast
du spezielle Rechte und Pflichten:
Deine Rechte:
Ausbildungsmittel wie Werkzeuge
und Unterlagen müssen dir kosten-
los zur Verfügung gestellt werden.
Für die Zeit, die du in der Berufs-
schule verbringst, ist deine Ausbil-
derin oder dein Ausbilder verpflich-
tet, dich von der Arbeit im Betrieb
freizustellen.
Während der Ausbildung dürfen dir
nur Aufgaben übertragen werden,
die dem Ausbildungszweck dienen.
Deine Ausbilderin oder dein Ausbil-
der muss dich über die Ordnungsvor-
schriften an der Ausbildungsstätte
aufklären.
Du kannst während der Probezeit
ohne Angabe von Gründen und
Einhaltung einer Frist (formlos)
kündigen. Das Gleiche gilt auch
für deinen Arbeitgeber. Nach der
Probezeit musst du eine vierwöchige
Kündigungsfrist einhalten, schriftlich
kündigen und angeben, warum du
die Berufsausbildung aufgeben willst.
Deine Pflichten:
Du hast die Berufsschule regelmäßig
zu besuchen.
Du musst den Weisungen deiner
Ausbilderin oder deines Ausbilders
folgen.
Du musst die dir übertragenen Auf-
gaben sorgfältig ausführen.
Du hast regelmäßig ein Berichts-
heft zu führen. Das ist ein Ausbil-
dungsnachweis, den die Ausbilde-
rin oder der Ausbilder überprüft
und unterschreibt. Dieser gilt als
Zulassungsvoraussetzung für die
Abschlussprüfung.
Du musst Werkzeuge, Maschinen und
sonstige Einrichtungen pfleglich
behandeln.
Du musst Betriebs- und Geschäfts-
geheimnisse wahren.
Finanzielle Unterstützung
Während der betrieblichen Ausbil-
dung bekommst du vom Betrieb eine
Ausbildungsvergütung, deren Höhe
je nach Beruf im Ausbildungsvertrag
festgeschrieben ist. Manchmal reicht
das aber nicht. Im Bedarfsfall gilt:
Eine Ausbildung soll nicht am Geld
scheitern!
Eine Berufsausbildung ist für Auszubil-
dende oder Schülerinnen und Schüler
beruflicher Schulen mit Kosten ver-
bunden. Das fängt schon beim Bewer-
bungsschreiben mit Bewerbungsmap-
pen, Briefumschlägen und Porto an.
In der Ausbildung entstehen meistens
weitere finanzielle Belastungen, zum
Beispiel, wenn du dir Arbeitskleidung
und Unterrichtsmaterialien kaufen,
Fahrtkosten bezahlen oder eine eigene
Wohnung nehmen musst.
Wer eine Ausbildung beginnt, sollte
sich also rechtzeitig über mögliche
Kosten und deren Finanzierung im
Klaren sein! Finanzielle oder auch
anderweitige Unterstützung können
dir die Agenturen für Arbeit bieten.
Und das sogar bereits vor Aufnahme
einer Ausbildung, beispielsweise durch
eine Förderung aus dem Vermittlungs-
budget. Damit kann die Anbahnung
oder Aufnahme einer Ausbildung
finanziell unterstützt werden. Welche
Kosten hier im Einzelfall übernommen
werden können, klärst du bitte mit
deiner Berufsberaterin beziehungs-
weise deinem Berufsberater in einem
persönlichen Gespräch. Die notwen-
dige Förderung aus dem Vermittlungs-
budget wird in der mit dir abzuschlie-
ßenden Eingliederungsvereinbarung
festgehalten.
Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB)
Während einer betrieblichen oder
außerbetrieblichen Ausbildung zahlt
die Agentur für Arbeit auf Antrag
zusätzlich zur Ausbildungsvergütung
durch den Betrieb Berufsausbildungs-
beihilfe (BAB), wenn bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind. Stellst
du den Antrag erst nach Beginn der
Ausbildung, wird Berufsausbildungs-
beihilfe rückwirkend längstens von
Beginn des Monats an gezahlt, indem
Text Quelle: Bundesagentur für Arbeit,
www.planet-beruf.de10