Todesfall
Im Todesfall eines Angehörigen oder eines nahestehenden
Menschen ist man tief betroffen.
Gerade dann kommt jedoch zum Schmerz über
den Verlust eines lieben Menschen noch die Belastung
durch Aufgaben hinzu, die kurzfristig bewältigt
werden müssen.
Das Beachten der nachstehenden Punkte kann
Ihnen dabei helfen:
Übersicht der Formalitäten
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der
Formalitäten, die im Todesfall zu erledigen sind:
- Totenschein ausstellen lassen
- Bestattungsvorsorge prüfen
- Sterbeurkunde beantragen
- Erbschein beantragen (Ausnahme: Erbschaft soll ausgeschlagen werden)
- Lebens- und Unfallversicherung informieren
- Krankenkasse informieren
- Arbeitgeber informieren
- Bank informieren (laufende Zahlungen stornieren)
- Rentenkasse und Behörden informieren
- Gegebenenfalls Wohnung kündigen
- Mitgliedschaften in Vereinen / Verbänden kündigen
- Abonnements kündigen
- Abmelden der Internet-Accounts des Verstorbenen
- Testament eröffnen lassen
Hinweis: Bei diesen Angaben handelt es sich um Erfahrungswerte. Die Darstellung gibt keine Reihenfolge der zu erledigenden Formalitäten auf, sondern stellt eine Übersicht dar. Einige Aufgaben können auch von dem beauftragten Bestattungsunternehmen übernommen werden.
Für die Hinterbliebenen ist die erste Formalie nach dem Tod ihres Angehörigen die Benachrichtigung eines Arztes, der die Leichenschau durchführt und den Totenschein ausstellt. Dies sollte nach Möglichkeit der Hausarzt durchführen. Ist dieser nicht verfügbar, kann ein Notarzt den Totenschein ausfüllen. Parallel dazu sollten die engsten Angehörigen benachrichtigt werden. Das Standesamt muss spätestens am nächsten Werktag über das Versterben des Angehörigen in Kenntnis gesetzt werden. Weiterhin müssen die Hinterbliebenen im Todesfall innerhalb der ersten 36 Stunden nach dem Tod des Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Bestattung beauftragen.
Benötigte Dokumente:
Im Todesfall müssen einige Dokumente bereitgehalten
werden. Zu den Dokumenten gehört
der Personalausweis des Verstorbenen. Ebenfalls
muss das Familienstammbuch vorgelegt werden.
Bei Ledigen wird zusätzlich die Geburtsurkunde
benötigt. Sollte der Verstorbene verheiratet gewesen
sein, so wird die Heiratsurkunde benötigt.
War der Verstorbene verheiratet und der Ehegatte
ist bereits verstorben, muss auch dessen Sterbeurkunde
vorliegen. Bei geschiedenen Personen
ist das Scheidungsurteil zu überreichen. Ebenfalls
notwendig ist die Rentenanpassungsmitteilung mit
dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Todes, die
Mitgliedskarte der Krankenkasse und Policen von
eventuell abgeschlossenen Lebensversicherungen.
Sterbefälle müssen den Lebensversicherungen
meist innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Existiert bereits eine Grabstätte, werden auch
Grabdokumente, also die Urkunde über das
Nutzungsrecht an einer vorhandenen Grabstätte,
benötigt.
Sie können natürlich auch ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl mit den zuvor genannten Formalitäten komplett beauftragen.
Weitere Informationen zu allen Bestattungsfragen enthält auch der Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ der Verbraucherzentrale NRW. Dieser ist in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Kamen, Kirchstraße 7, 59174 Kamen, erhältlich (Abholpreis: 9,99 Euro).
Als Vorsorgemaßnahme für den Krankheits-, Pflege- oder Todesfall empfiehlt es sich, alle wichtigen Unterlagen in einer Dokumentenmappe oder Vorsorgemappe aufzubewahren. Diese Unterlagen sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienstammbuch, Zeugnisse, Versicherungspolicen, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sparbücher oder auch ein Testament.