Table of Contents Table of Contents
Previous Page  108 / 112 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 108 / 112 Next Page
Page Background

Krankentransport, Rettungsdienste und mehr

Deutsches Rotes Kreuz

Henri-Dunant-Straße 1

Telefon: 2002-0

www.kv-rems-murr.drk.de

Malteser Hilfsdienst

Bahnhofstraße 29

Telefon: 939330

www.malteser-waiblingen.de

Arbeiter-Samariter-Bund

Ortsverband Rems-Murr

Bahnhofstraße 76

Telefon: 95929-0

E-Mail:

info@asb-wn.de www.asb-wn.de

Arbeiterwohlfahrt

Kreisverband Rems-Murr

Gerhart-Hauptmann-Straße 17

70734 Fellbach

Telefon: 279731

www.awo-kw-rems-murr.de

Sozialarbeit

Der Sozialdienst der Stadt Waiblingen ist eine wegweisende

Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Das

Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung bei der Lösung

von Fragen und Problemen des täglichen Lebens. Es können

sowohl persönliche Fragen, wie beispielsweise der Umgang mit

dem Partner, den Kindern oder hilfsbedürftigen Eltern, aber auch

alltagspraktische Probleme, wie beispielsweise die regelmäßige

Mietzahlung, die Wohnsituation, der Umgang mit Geld oder die

Organisation des Haushaltes besprochen werden. Gemeinsam

wird in dem Gespräch nach Lösungsansätzen gesucht. Zusätzlich

erhalten Sie einen Überblick über weitere fachspezifische Dienste,

Beratungsstellen und Einrichtungen.

Telefon: 5001-308

E-Mail:

soziales@waiblingen.de

Hier wird Hilfe groß geschrieben

Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung der Stadt Waiblingen berät in allen Fragen

rund um das Thema „Schulden – was tun?“ professionell und

kostenfrei. Sie nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf, führt Ver-

gleichsverhandlungen, berät rechtlich bei Zwangsvollstreckungen,

führt das außergerichtliche Einigungsverfahren im Rahmen des

Verbraucherinsolvenzverfahrens durch und vieles mehr.

Telefon: 5001-289

E-Mail:

schuldnerberatung@waiblingen.de

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Seit 1. Januar 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig

davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunk-

geräte vorhanden sind (

Zitat:

http://www.rundfunkbeitrag.de/ service .).

Seit diesem Zeitpunkt ist der ARD, ZDF, Deutschland-

radio Beitragsservice, 50656 Köln (ehemals GEZ) Ansprechpartner

und für die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Bürgerinnen

und Bürger können eine Befreiung von der Rundfunkbeitrags-

pflicht bzw. eine Ermäßigung beantragen. Voraussetzung für eine

Antragstellung ist: Bürgerinnen und Bürger erhalten Sozialleistun-

gen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche

Einschränkungen. Weitere Infos im Internet auf der Seite:

www.rundfunkbeitrag.de.

Dort kann der Antrag auch online gestellt werden.

einfach

informieren

EINFACH HELFEN

LASSEN

106