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Krankentransport, Rettungsdienste und mehr
Deutsches Rotes Kreuz
Henri-Dunant-Straße 1
Telefon: 2002-0
www.kv-rems-murr.drk.deMalteser Hilfsdienst
Bahnhofstraße 29
Telefon: 939330
www.malteser-waiblingen.deArbeiter-Samariter-Bund
Ortsverband Rems-Murr
Bahnhofstraße 76
Telefon: 95929-0
E-Mail:
info@asb-wn.de www.asb-wn.deArbeiterwohlfahrt
Kreisverband Rems-Murr
Gerhart-Hauptmann-Straße 17
70734 Fellbach
Telefon: 279731
www.awo-kw-rems-murr.deSozialarbeit
Der Sozialdienst der Stadt Waiblingen ist eine wegweisende
Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Das
Angebot umfasst die Beratung und Unterstützung bei der Lösung
von Fragen und Problemen des täglichen Lebens. Es können
sowohl persönliche Fragen, wie beispielsweise der Umgang mit
dem Partner, den Kindern oder hilfsbedürftigen Eltern, aber auch
alltagspraktische Probleme, wie beispielsweise die regelmäßige
Mietzahlung, die Wohnsituation, der Umgang mit Geld oder die
Organisation des Haushaltes besprochen werden. Gemeinsam
wird in dem Gespräch nach Lösungsansätzen gesucht. Zusätzlich
erhalten Sie einen Überblick über weitere fachspezifische Dienste,
Beratungsstellen und Einrichtungen.
Telefon: 5001-308
E-Mail:
soziales@waiblingen.deHier wird Hilfe groß geschrieben
Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung der Stadt Waiblingen berät in allen Fragen
rund um das Thema „Schulden – was tun?“ professionell und
kostenfrei. Sie nimmt Kontakt zu den Gläubigern auf, führt Ver-
gleichsverhandlungen, berät rechtlich bei Zwangsvollstreckungen,
führt das außergerichtliche Einigungsverfahren im Rahmen des
Verbraucherinsolvenzverfahrens durch und vieles mehr.
Telefon: 5001-289
E-Mail:
schuldnerberatung@waiblingen.deBefreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Seit 1. Januar 2013 gilt: eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig
davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunk-
geräte vorhanden sind (
Zitat:
http://www.rundfunkbeitrag.de/ service .).Seit diesem Zeitpunkt ist der ARD, ZDF, Deutschland-
radio Beitragsservice, 50656 Köln (ehemals GEZ) Ansprechpartner
und für die Bearbeitung von Anträgen zuständig. Bürgerinnen
und Bürger können eine Befreiung von der Rundfunkbeitrags-
pflicht bzw. eine Ermäßigung beantragen. Voraussetzung für eine
Antragstellung ist: Bürgerinnen und Bürger erhalten Sozialleistun-
gen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche
Einschränkungen. Weitere Infos im Internet auf der Seite:
www.rundfunkbeitrag.de.Dort kann der Antrag auch online gestellt werden.
einfach
informieren
EINFACH HELFEN
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