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Stadtpass FAMILIE
Mit dem Stadtpass FAMILIE verfolgt die Stadt Waiblingen das
Ziel, Familien und Personen, denen in besonderer Weise geholfen
werden muss, über die bestehenden gesetzlichen Unterstützungs-
leistungen hinaus kostenlos bzw. zu ermäßigten Tarifen die
Benutzung städtischer Einrichtungen und die Teilnahme an mit
der Stadt abgestimmten Freizeitangeboten von gemeinnützigen
Waiblinger Vereinen und Institutionen zu ermöglichen.
Telefon: 5001-250-651
E-Mail:
soziales@waiblingen.deRentenversicherung
Der Beratungssprechtag der Deutschen Rentenversicherung ist
dienstags von 8.40 –12.00 Uhr und von 13.00 –15.40 Uhr
im Rathaus Waiblingen, Kurze Straße 33, Zimmer 106.
Eine Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 61466-510
ist erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Auf-
gaben der Ortsbehörde übernommen. Für die Entgegennahme von
Anträgen für Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und
Waisenrenten sowie für Kontenklärung und Kindererziehungs-
zeiten sollten Termine unter Telefon: 0711 61466-0 vereinbart
werden.
Kundeninformationen liegen im Eingangsbereich des Rathauses
sowie in der Abteilung Soziale Leistungen in Ebene 1 aus.
Wohnberechtigungsschein
Bund, Land und Gemeinden haben in den vergangenen Jahr
zehnten mit großem finanziellem Aufwand den Bau von Sozial-
mietwohnungen gefördert, indem den Bauherren Förderdarlehen
oder sonstige Hilfen gewährt worden sind. Als Gegenleistung sind
die Bauherren, insbesondere Wohnungsunternehmen, verpflichtet,
für einen bestimmten Zeitraum Belegungs- und Mietbindungen
zu beachten. Eine Sozialmietwohnung darf nur Wohnungs-
suchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen werden.
Diesen erhält er auf Antrag bei der Gemeinde, in der er sich
gewöhnlich aufhält. Nur wenn der Antragsteller seinen gewöhn-
lichen Aufenthalt nicht in Baden-Württemberg hat, kann er sich
an die Gemeinde wenden, in der er seinen Wohnsitz begründen
möchte.
Telefon: 5001-242
E-Mail:
soziales@waiblingen.de.Wohnungsvermittlung
Menschen in Wohnungsnot benötigen der besonderen Hilfe und
Beratung. Oft folgen auf den Wohnungsverlust weitere Probleme.
Die Stadt Waiblingen verfügt über einige städtische Wohnungen,
die bei Bedarf an Wohnungssuchende vermittelt werden können.
Wir unterstützen auch bei der Suche nach einer Alternative, wenn
alle städtischen Wohnungen belegt sind, und nennen weitere
Ansprechpartner.
Telefon: 5001-242 oder
E-Mail:
soziales@waiblingen.deWohngeld
Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familien-
gerechten Wohnens wird auf Antrag Wohngeld als Zuschuss zu
den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Es wird entweder
als Mietzuschuss an Mieter von Wohnraum und an Bewohner von
Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigen-
tümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt u. a. ab
vom Familieneinkommen, der Zahl der Familienmitglieder und der
Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.
Telefon: 5001-250, -651
Ein Beratungsgespräch hilft immer weiter.
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