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Stadtpass FAMILIE

Mit dem Stadtpass FAMILIE verfolgt die Stadt Waiblingen das

Ziel, Familien und Personen, denen in besonderer Weise geholfen

werden muss, über die bestehenden gesetzlichen Unterstützungs-

leistungen hinaus kostenlos bzw. zu ermäßigten Tarifen die

Benutzung städtischer Einrichtungen und die Teilnahme an mit

der Stadt abgestimmten Freizeitangeboten von gemeinnützigen

Waiblinger Vereinen und Institutionen zu ermöglichen.

Telefon: 5001-250-651

E-Mail:

soziales@waiblingen.de

Rentenversicherung

Der Beratungssprechtag der Deutschen Rentenversicherung ist

dienstags von 8.40 –12.00 Uhr und von 13.00 –15.40 Uhr

im Rathaus Waiblingen, Kurze Straße 33, Zimmer 106.

Eine Terminvereinbarung unter Telefon: 0711 61466-510

ist erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Auf-

gaben der Ortsbehörde übernommen. Für die Entgegennahme von

Anträgen für Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen- und

Waisenrenten sowie für Kontenklärung und Kindererziehungs-

zeiten sollten Termine unter Telefon: 0711 61466-0 vereinbart

werden.

Kundeninformationen liegen im Eingangsbereich des Rathauses

sowie in der Abteilung Soziale Leistungen in Ebene 1 aus.

Wohnberechtigungsschein

Bund, Land und Gemeinden haben in den vergangenen Jahr­

zehnten mit großem finanziellem Aufwand den Bau von Sozial-

mietwohnungen gefördert, indem den Bauherren Förderdarlehen

oder sonstige Hilfen gewährt worden sind. Als Gegenleistung sind

die Bauherren, insbesondere Wohnungsunternehmen, verpflichtet,

für einen bestimmten Zeitraum Belegungs- und Mietbindungen

zu beachten. Eine Sozialmietwohnung darf nur Wohnungs-

suchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen werden.

Diesen erhält er auf Antrag bei der Gemeinde, in der er sich

gewöhnlich aufhält. Nur wenn der Antragsteller seinen gewöhn-

lichen Aufenthalt nicht in Baden-Württemberg hat, kann er sich

an die Gemeinde wenden, in der er seinen Wohnsitz begründen

möchte.

Telefon: 5001-242

E-Mail:

soziales@waiblingen.de.

Wohnungsvermittlung

Menschen in Wohnungsnot benötigen der besonderen Hilfe und

Beratung. Oft folgen auf den Wohnungsverlust weitere Probleme.

Die Stadt Waiblingen verfügt über einige städtische Wohnungen,

die bei Bedarf an Wohnungssuchende vermittelt werden können.

Wir unterstützen auch bei der Suche nach einer Alternative, wenn

alle städtischen Wohnungen belegt sind, und nennen weitere

Ansprechpartner.

Telefon: 5001-242 oder

E-Mail:

soziales@waiblingen.de

Wohngeld

Zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familien-

gerechten Wohnens wird auf Antrag Wohngeld als Zuschuss zu

den Aufwendungen für den Wohnraum gewährt. Es wird entweder

als Mietzuschuss an Mieter von Wohnraum und an Bewohner von

Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigen-

tümern von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt u. a. ab

vom Familieneinkommen, der Zahl der Familienmitglieder und der

Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Telefon: 5001-250, -651

E-Mail

soziales@waiblingen.de

Ein Beratungsgespräch hilft immer weiter.

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