![Show Menu](styles/mobile-menu.png)
![Page Background](./../common/page-substrates/page0061.jpg)
Förderung junger Familien
Waiblingen bietet vielfältige Kinderbetreuungsangebote, gute Schu-
len, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Sie ist deshalb ein interes-
santer Wohnstandort für junge Familien. Die Stadt fördert den Bau
und Erwerb von Häusern und Wohnungen auf städtischen Grund-
stücken sowie den Erwerb von städtischem Wohneigentum. Ziel
dieser städtischen Förderung ist es, das Wohnen für junge Familien
in Waiblingen noch attraktiver zu machen und die Schaffung von
privatem Wohneigentum zu erleichtern.
1. Wer bekommt das Baukindergeld?
Das „Waiblinger Baukindergeld“ erhalten Familien, auf Dauer ange-
legte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens
einem Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Gewährt wird das Waiblinger Baukindergeld für Kinder, die mit der
Antragstellerin oder dem Antragsteller in gerader Linie verwandt
sind oder von ihr bzw. ihm adoptiert wurden.
2. Was wird gefördert?
Gefördert werden
a.) der Bau bzw. Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und
Eigentumswohnungen, die auf von der Stadt Waiblingen erwor
benen Grundstücken gebaut werden,
b.) der Erwerb von städtischem Wohneigentum.
3. Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 4.000 Euro für jedes zum Haushalt gehö-
rende Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Beim Erwerb eines städtischen Grundstücks zum Bau eines Hauses
durch einen Privaterwerber gewährt die Stadt Waiblingen die
Förderung als Nachlass auf den Grundstückskaufpreis. Wird ein
städtisches Grundstück von einem Bauträger bebaut, zahlt die
Stadt das Baukindergeld nach Abschluss des Kaufvertrags direkt
an die Käuferin oder den Käufer des Hauses oder der Wohnung
aus. Beim Erwerb von städtischem Wohneigentum wird die
Förderung als Nachlass auf den Kaufpreis gewährt. Das Waiblinger
Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Stadt Waiblingen,
auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.
4. Wer gibt weitere Informationen?
Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?
Auskünfte über das „Waiblinger Baukindergeld“ und den Verkauf
von städtischen Baugrundstücken erhalten Sie beim Fachbereich
Büro Oberbürgermeister, Abteilung Grundstücksverkehr
Kurze Straße 25, 71332 Waiblingen
Telefon: 07151 5001-236, Fax: 5001-484.
Familien werden von der Stadt Waiblingen nicht nur mit dem Baukindergeld gefördert, sondern auch durch hervorragende Kinderbetreuung,
Schulen sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
59