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Förderung junger Familien

Waiblingen bietet vielfältige Kinderbetreuungsangebote, gute Schu-

len, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Sie ist deshalb ein interes-

santer Wohnstandort für junge Familien. Die Stadt fördert den Bau

und Erwerb von Häusern und Wohnungen auf städtischen Grund-

stücken sowie den Erwerb von städtischem Wohneigentum. Ziel

dieser städtischen Förderung ist es, das Wohnen für junge Familien

in Waiblingen noch attraktiver zu machen und die Schaffung von

privatem Wohneigentum zu erleichtern.

1. Wer bekommt das Baukindergeld?

Das „Waiblinger Baukindergeld“ erhalten Familien, auf Dauer ange-

legte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens

einem Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Gewährt wird das Waiblinger Baukindergeld für Kinder, die mit der

Antragstellerin oder dem Antragsteller in gerader Linie verwandt

sind oder von ihr bzw. ihm adoptiert wurden.

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden

a.) der Bau bzw. Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und

Eigentumswohnungen, die auf von der Stadt Waiblingen erwor­

benen Grundstücken gebaut werden,

b.) der Erwerb von städtischem Wohneigentum.

3. Wie wird gefördert?

Die Förderung beträgt 4.000 Euro für jedes zum Haushalt gehö-

rende Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Beim Erwerb eines städtischen Grundstücks zum Bau eines Hauses

durch einen Privaterwerber gewährt die Stadt Waiblingen die

Förderung als Nachlass auf den Grundstückskaufpreis. Wird ein

städtisches Grundstück von einem Bauträger bebaut, zahlt die

Stadt das Baukindergeld nach Abschluss des Kaufvertrags direkt

an die Käuferin oder den Käufer des Hauses oder der Wohnung

aus. Beim Erwerb von städtischem Wohneigentum wird die

Förderung als Nachlass auf den Kaufpreis gewährt. Das Waiblinger

Baukindergeld ist eine freiwillige Leistung der Stadt Waiblingen,

auf die kein Rechtsanspruch besteht und die nur im Rahmen der

zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt werden kann.

4. Wer gibt weitere Informationen?

Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?

Auskünfte über das „Waiblinger Baukindergeld“ und den Verkauf

von städtischen Baugrundstücken erhalten Sie beim Fachbereich

Büro Oberbürgermeister, Abteilung Grundstücksverkehr

Kurze Straße 25, 71332 Waiblingen

Telefon: 07151 5001-236, Fax: 5001-484.

Familien werden von der Stadt Waiblingen nicht nur mit dem Baukindergeld gefördert, sondern auch durch hervorragende Kinderbetreuung,

Schulen sowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten.

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