1.1 Schwangerschaft
Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen.
Zum Mutterschutz gehören unter anderem
- der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz,
- ein besonderer Schutz vor Kündigung,
- ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie
- die Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.
Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Er darf Sie in der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht beschäftigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden könnte.
- Sechs Wochen vor der Geburt müssen Sie nur arbeiten, wenn Sie sich ausdrücklich dazu bereit erklären.
- Acht Wochen nach der Geburt dürfen Sie auf keinen Fall arbeiten (Ausnahmen für Schülerinnen und Studentinnen sind möglich).
- In bestimmten Fällen (bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Geburten von Kindern mit Behinderung) endet die Mutterschutzfrist erst 12 Wochen nach der Geburt.
In diesen Schutzfristen erhalten Sie Entgeltersatzleistungen. Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, ist abhängig vom Beschäftigungsverhältnis und der Art der Krankenversicherung. Neben den Mutterschaftsleistungen wie dem Mutterschaftsgeld sowie dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss) sind hier für privat versicherte Frauen auch Ansprüche auf Krankentagegeld möglich. Die Mutterschaftsleistungen sind insgesamt so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn vor dem Mutterschutz.
Weitere Informationen und ein umfangreicher Leitfaden
zum Mutterschutz sind auf dem Familienportal
zu finden:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz