Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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1.1 Schwangerschaft

Mutterschutz

Der Mutterschutz ist ein besonderer Schutz für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind oder ein Kind stillen.

Zum Mutterschutz gehören unter anderem

Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und zur Umsetzung der Schutzmaßnahmen gesetzlich verpflichtet. Er darf Sie in der Schwangerschaft und in der Stillzeit nicht beschäftigen, wenn dies Sie oder Ihr Kind gefährden könnte.

In diesen Schutzfristen erhalten Sie Entgeltersatzleistungen. Auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, ist abhängig vom Beschäftigungsverhältnis und der Art der Krankenversicherung. Neben den Mutterschaftsleistungen wie dem Mutterschaftsgeld sowie dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Arbeitgeberzuschuss) sind hier für privat versicherte Frauen auch Ansprüche auf Krankentagegeld möglich. Die Mutterschaftsleistungen sind insgesamt so hoch wie Ihr durchschnittlicher Nettolohn vor dem Mutterschutz.

Weitere Informationen und ein umfangreicher Leitfaden zum Mutterschutz sind auf dem Familienportal zu finden:
icon-url https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz