Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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1.1 Schwangerschaft

Vaterschaftsanerkennung und gemeinsames Sorgerecht

Bei unverheirateten Eltern ist es erforderlich, dass der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt und die Mutter der Vaterschaftsanerkennung zustimmt. Eine Vaterschaftsanerkennung ist vor der Geburt möglich, im Rahmen der Geburtsbeurkundung aber auch jederzeit später. Die Anerkennung der Vaterschaft sowie die Zustimmung kann beim Standesamt oder Jugendamt beurkundet werden.

Nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes können das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind nur durch die beiderseitige Abgabe einer Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht erlangen. Diese Erklärungen können nur beim Jugendamt beurkundet werden. Bei verheirateten Eltern erhält der Mann automatisch die Vatervorsorge schaft zu dem Kind und das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter, zusätzliche Beurkundungen sind nicht mehr notwendig.

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