Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

1.1 Schwangerschaft

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Schwangere haben über ihre Krankenversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf eine regelmäßige Schwangerschaftsvorsorge durch eine Frauenärztin, einen Frauenarzt oder eine Hebamme. Vorrangiges Ziel der Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten. Bei einem normalen Verlauf der Schwangerschaft können Hebammen die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen und in den Mutterpass eintragen – ausgenommen Ultraschalluntersuchungen und bei Beschwerden, die nur von Fachärztinnen und -ärzten durchgeführt werden können. Zur normalen Schwangerschaftsvorsorge gehören drei Ultraschalluntersuchungen. Im Risikofall können aber auch mehr angeordnet werden.

Genauere Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen finden Sie in den Mutterschaftsrichtlinien auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA) unter:
icon-url www.g-ba.de/richtlinien/19