Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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4.2 Beratung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Haushaltshilfe / Familienpflege

Tritt eine Situation ein, in der die Haupterziehungsperson nicht in der Lage ist, Kinder und / oder den Haushalt zu versorgen, kann eine Familienpflege bzw. Haushaltshilfe beantragt werden. Dies ist eine gesetzlich geregelte Leistung, die unter bestimmten Voraussetzungen situationsabhängig von den gesetzlichen Krankenkassen, den Rentenversicherungen oder von Sozial- und Jugendämtern (nach vorheriger Rücksprache und Bedarfsfeststellung) finanziert wird. Eine solche Notsituation kann sein:

Die Familienpflege wird meist von den bekannten Wohlfahrtsverbänden angeboten. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztin / Ihren Arzt oder Ihre Krankenversicherung.