Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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4.2 Beratung und Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 – Beratung)

Schwangere Frauen, die unsicher sind, ob sie ihr Kind zur Welt bringen oder abtreiben wollen, können eine Konfliktberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung soll helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die ihr einen Abbruch der Schwangerschaft ermöglicht. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, an weitere relevante Fachstellen zu vermitteln.

Die Schwangerschaftskonfliktberatung wird von den Schwangerschaftsberatungsstellen angeboten (Unter Kapitel 1, „Eltern werden“)