Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.3 Schulen

Kostenübernahme Schulweg

Der Landkreis kann unter Umständen Kosten des Schulwegs übernehmen. Während für Mittelschülerinnen und -schüler (Grund- und Hauptschulstufe) die jeweilige Gemeinde zuständig ist, erhalten Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen bis einschließlich der 10. Klasse ihre Fahrkarten vom Landkreis. Voraussetzung hierfür ist, dass die nächstgelegene Schule besucht wird. Dies ist diejenige Schule, die mit den geringsten Kosten zu erreichen ist. Der Erfassungsbogen steht online zur Verfügung unter
icon-url lra-ebe.ticket-by.de.

Für Förderschülerinnen und -schüler ist ebenfalls der Landkreis zuständig. Die Beantragung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule. Jugendliche an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschülerinnen und -schüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Team Bildung und IT im Landratsamt:

Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
icon-tel 08092 823-457, -410 oder -522
icon-email poststelle@lra-ebe.de