2.3 Schulen
Kostenübernahme Schulweg
Der Landkreis kann unter Umständen Kosten des
Schulwegs übernehmen. Während für Mittelschülerinnen
und -schüler (Grund- und Hauptschulstufe) die
jeweilige Gemeinde zuständig ist, erhalten Schülerinnen
und Schüler der weiterführenden Schulen bis
einschließlich der 10. Klasse ihre Fahrkarten vom Landkreis.
Voraussetzung hierfür ist, dass die nächstgelegene
Schule besucht wird. Dies ist diejenige Schule,
die mit den geringsten Kosten zu erreichen ist. Der
Erfassungsbogen steht online zur Verfügung unter
lra-ebe.ticket-by.de.
Für Förderschülerinnen und -schüler ist ebenfalls der Landkreis zuständig. Die Beantragung erfolgt hier über das Sekretariat der jeweiligen Schule. Jugendliche an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab jeweils der 11. Klasse, an Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Teilzeit-Berufsschülerinnen und -schüler können am Schuljahresende Fahrtkostenrückerstattungen beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Team Bildung und IT im Landratsamt:
Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-457, -410 oder -522
poststelle@lra-ebe.de