Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

2.2 Kinderbetreuung

Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Im Landkreis Ebersberg gibt es verschiedene Angebote für die Betreuung von Kindern in unterschiedlichen Altersstufen. Neben den nachfolgend aufgeführten Angeboten gibt es auch weitere Betreuungsmöglichkeiten, die ergänzend von Gemeinden, freien Trägern oder Vereinen angeboten werden (z. B. Ferienprogramme, Nachmittagsbetreuung, temporäre Betreuung in Notlagen oder Vermittlung von Babysittern). Kontaktieren Sie bei Bedarf bitte Ihre Gemeinde.