Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.5 Angebote der Jugendarbeit

Fachstelle Jugendschutz des Kreisjugendamtes

Fachstelle Jugendschutz des Kreisjugendamtes

Ordnungsrechtlicher Jugendschutz: Grundlage sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV). Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Internet zu schützen. Die Gesetze richten sich an Erwachsene, vor allem Gewerbebetreibende und Veranstalter. Die Fachstelle Jugendschutz berät hierzu und kontrolliert die Einhaltung. Es ist ein „Leitfaden für Veranstalter“ bei der Fachstelle erhältlich. Anfragen zu Drehgenehmigungen für Minderjährige sind ebenfalls an die Fachstelle zu richten.

Erzieherischer Jugendschutz: Die Fachstelle führt Präventionsprojekte zu unterschiedlichen Themen wie z. B. (Cyber)Mobbing, K.O.-Tropfen, Suchtmittelmissbrauch, Förderung von Kompetenzen etc. durch. Angesprochen werden Kindertagesstätten, Schulen, Jugendeinrichtungen sowie Eltern, pädagogisches Fachpersonal und Interessierte. Die Durchführung der Präventionsprojekte erfolgt in der Regel in Kooperation mit anderen Fachstellen. Nähere Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
icon-url https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/
icon-url https://suchtlos.lra-ebe.de

Kreisjugendamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
icon-tel 08092 823-311
icon-email jugendschutz@lra-ebe.de
icon-url www.kreisjugendamt-ebersberg.de