2.5 Angebote der Jugendarbeit
Fachstelle Jugendschutz des Kreisjugendamtes
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz: Grundlage sind das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV). Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche in der Öffentlichkeit und im Internet zu schützen. Die Gesetze richten sich an Erwachsene, vor allem Gewerbebetreibende und Veranstalter. Die Fachstelle Jugendschutz berät hierzu und kontrolliert die Einhaltung. Es ist ein „Leitfaden für Veranstalter“ bei der Fachstelle erhältlich. Anfragen zu Drehgenehmigungen für Minderjährige sind ebenfalls an die Fachstelle zu richten.
Erzieherischer Jugendschutz: Die Fachstelle führt
Präventionsprojekte zu unterschiedlichen Themen
wie z. B. (Cyber)Mobbing, K.O.-Tropfen, Suchtmittelmissbrauch,
Förderung von Kompetenzen etc. durch.
Angesprochen werden Kindertagesstätten, Schulen,
Jugendeinrichtungen sowie Eltern, pädagogisches
Fachpersonal und Interessierte. Die Durchführung der
Präventionsprojekte erfolgt in der Regel in Kooperation
mit anderen Fachstellen. Nähere Informationen finden
Sie auf folgenden Internetseiten:
https://kreisjugendamt.lra-ebe.de/praeventive-jugendhilfe/
https://suchtlos.lra-ebe.de
Kreisjugendamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-311
jugendschutz@lra-ebe.de
www.kreisjugendamt-ebersberg.de