Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
Schriftgröße   A   A   A   Kontrast   +  

2.2 Kinderbetreuung

Bayerisches Krippengeld

Mit dem Bayerischen Krippengeld werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese selber tragen und eine bestimmte Einkommensgrenze unterschreiten. Informationen dazu sind auf der Internetseite der zuständigen Stelle zu finden:
icon-url https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php