2.2 Kinderbetreuung
Bayerisches Krippengeld
Mit dem Bayerischen Krippengeld werden Eltern bereits
ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis
zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet,
wenn sie diese selber tragen und eine bestimmte Einkommensgrenze
unterschreiten. Informationen dazu sind
auf der Internetseite der zuständigen Stelle zu finden:
https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php