Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.2 Kinderbetreuung

Kostenübernahme Kindertageseinrichtung

Besucht ein Kind eine Kindertageseinrichtung (Krippe, Kindergarten oder Hort), können die dafür anfallenden Kosten ganz oder teilweise nach einer Einkommensüberprüfung vom Kreisjugendamt übernommen werden. Die Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten. Die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter finden Sie auf der Homepage des Kreisjugendamtes.

Kreisjugendamt Ebersberg
Wirtschaftliche Jugendhilfe

Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
icon-tel 08092 823-256
icon-email Jugendamt@lra-ebe.de
icon-url www.kreisjugendamt-ebersberg.de