KFZ-Steuerermäßigung
Kraftfahrzeuge, die für schwerbehinderte Menschen
zugelassen sind, können steuerlich begünstigt werden.
Ein schwerbehinderter Mensch kann die Befreiung
von der Kraftfahrzeugsteuer beantragen, wenn
der Schwerbehindertenausweis eines der folgenden
Merkzeichen enthält:
- H = Hilflosigkeit bei den Verrichtungen des täglichen Lebens
- aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
- Bl = Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung
Diese Befreiung gilt neben der Nutzung der „Freifahrt“ im öffentlichen Personen- und
Nahverkehr (siehe oben). Schwerbehinderte, deren
Ausweis einen orangefarbenen Aufdruck mit dem
Merkzeichen „G“ oder „Gl“ aufweist, haben die
Wahl. Sie können entweder die „Freifahrt“ im
öffentlichen Personen- und Nahverkehr oder eine
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Höhe von
50 Prozent beantragen. Nähere Informationen
erhalten sie im Bürgerbüro, bei der Seniorenbetreuung
oder beim Hauptzollamt Dortmund.