Telefongebührenermäßigung
Neben der Rundfunkbeitragsermäßigung bzw. Rundfunkbeitragsbefreiung kann bei der Deutschen Telekom ein Sozialtarif für das Telefon beantragt werden.
Im Bürgerbüro der Stadt Kamen können Anträge auf Telefongebührenermäßigung (sog. Sozialtarif) gestellt werden. Dies geschieht meist in Verbindung mit der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, ist aber nicht unbedingt erforderlich. Folgende Befreiungsvoraussetzungen gelten lt. Angaben der Deutschen Telekom:
Für Sozialtarif 1 wird eines der folgenden Dokumente benötigt:
- Aktueller Bescheid über die Rundfunkbeitragsbefreiung
- Schwerbehindertenausweis mit Angabe des Grades der Behinderung sowie des Merkzeichens RF
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
- Aktueller BAföG-Bescheid
- Schwerbehindertenausweis mit mind. 90 Grad der Behinderung sowie Merkzeichen BI oder GI
- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes