Wohngeld und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum geleistet. Für Mietwohnungen wird es als Mietzuschuss und für Wohneigentum in Form des Lastenzuschusses gewährt.
Die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz sind
antragsabhängig und werden in der Regel für
ein Jahr bewilligt. Antragsberechtigt sind jeweils
der Mieter / die Mieterin bzw. der Eigentümer / die
Eigentümerin. Die Antragstellung und die Beratung
zum Wohngeld erfolgt im Rathaus Kamen,
Fachbereich Unterstützungsleistungen, Integration,
Telefon: 0 23 07 / 1 48 36 73 oder 0 23 07 / 1 48 36 74.