8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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tigen ist somit grundsätzlich zur Deckung der
Kosten einzusetzen. Es verbleibt allerdings
aus dem Vermögen ein Freibetrag in Höhe
von 2.600 Euro, für Ehepaare in Höhe von
3.214 Euro.
Für die „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ ist
der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig in
dessen Bereich der Hilfeempfänger seinen
gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der
Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor
Aufnahme zuletzt gehabt hat.
Auskünfte zu Leistungen der Sozialhilfe in
Einrichtungen erteilt:
■■
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sozialamt (Kreishaus)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-2578
■■
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Sozialamt (Kreishaus)
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
04761 983-4556
Wichtig:
Bei Fragen zur Aufnahme in ein
Pflegeheim (z. B. Kosten etc.) wird eine recht-
zeitige Kontaktaufnahme mit dem
Sozialamt
oder dem
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen im Landkreis Rotenburg
(Wümme) – „RoSe”
empfohlen.
Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz?
Bei der Suche nach einemHeimplatz können
Beratung und Hilfe vermittelt werden über:
n
Pflegeberatungstellen
n
Pflegekassen
n
bei Aufenthalt im Krankenhaus beim
Sozialdienst des Krankenhauses
Selbstverständlich können auch Informa-
tionen direkt bei dem Senioren- und Pflege-
heimeingeholt werden. Vor der Entscheidung
für ein Pflegeheim sollten die Angebote ver-
schiedener Anbieter miteinander verglichen
werden.
Mitwirkung
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-
heimen (oder kürzer: Heimbewohner) haben
ein gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht.
Dieses wird entweder durch einen gewählten
Bewohnerbeirat oder einen von der Heim
aufsicht bestellten Bewohnerfürsprecher
wahrgenommen. Sind Änderungen im Heim-
betrieb, z. B. im Hinblick auf Unterkunft, Ver-
pflegung, Aufenthaltsbedingungen, Betreuung
oder Freizeitgestaltung, geplant, muss die
Bewohnervertretung einbezogen werden.
Die Heimaufsicht
Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Be
wohner und ist daher Ansprechpartner sowohl
für die Heimbewohner selbst als auch für ihre
Angehörigen und Betreuer. Da alle Senioren-
und Pflegeheime der staatlichen Aufsicht
unterliegen, überprüft sie diese auch in regel-
mäßigen Abständen dahingehend, ob die
gesetzlichenVorschriften unddie vereinbarten
Standards eingehalten werden, die der Heim
träger zu erfüllen hat. Ebenso berät und unter-
stützt sie die Heimleitung und den Träger der
Einrichtung. Wenn Sie Probleme, Anregungen
oder Beschwerden haben, wenden Sie sich
(auchanonym) an:
■■
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Heimaufsicht
04261 983-3277 (Frau Stemmann)
:
jessica.stemmann@lk-row.de
04261 983-3279 (Frau Eckhoff)
:
wiebke.eckhoff@lk-row.deIhre Anliegen werden selbstverständlich ver-
traulich behandelt!
Pflegeeinrichtungen
Unter
www.pflegeheimnavigator.de besteht
dieMöglichkeit einer Ermittlung von Adressen,
Kontaktdaten und Preisen von Pflegeeinrich-
tungen. Gesucht werden kann nach einer Post-
leitzahl oder einem Ort in einem Umkreis von
5 bis 50 km.