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8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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tigen ist somit grundsätzlich zur Deckung der

Kosten einzusetzen. Es verbleibt allerdings

aus dem Vermögen ein Freibetrag in Höhe

von 2.600 Euro, für Ehepaare in Höhe von

3.214 Euro.

Für die „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“ ist

der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig in

dessen Bereich der Hilfeempfänger seinen

gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der

Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor

Aufnahme zuletzt gehabt hat.

Auskünfte zu Leistungen der Sozialhilfe in

Einrichtungen erteilt:

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Sozialamt (Kreishaus)

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 983-2578

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Sozialamt (Kreishaus)

Amtsallee 7

27432 Bremervörde

04761 983-4556

Wichtig:

Bei Fragen zur Aufnahme in ein

Pflegeheim (z. B. Kosten etc.) wird eine recht-

zeitige Kontaktaufnahme mit dem

Sozialamt

oder dem

Senioren- und Pflegestützpunkt

Niedersachsen im Landkreis Rotenburg

(Wümme) – „RoSe”

empfohlen.

Wie finde ich einen geeigneten Heimplatz?

Bei der Suche nach einemHeimplatz können

Beratung und Hilfe vermittelt werden über:

n

Pflegeberatungstellen

n

Pflegekassen

n

bei Aufenthalt im Krankenhaus beim

Sozialdienst des Krankenhauses

Selbstverständlich können auch Informa-

tionen direkt bei dem Senioren- und Pflege-

heimeingeholt werden. Vor der Entscheidung

für ein Pflegeheim sollten die Angebote ver-

schiedener Anbieter miteinander verglichen

werden.

Mitwirkung

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflege-

heimen (oder kürzer: Heimbewohner) haben

ein gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht.

Dieses wird entweder durch einen gewählten

Bewohnerbeirat oder einen von der Heim­

aufsicht bestellten Bewohnerfürsprecher

wahrgenommen. Sind Änderungen im Heim-

betrieb, z. B. im Hinblick auf Unterkunft, Ver-

pflegung, Aufenthaltsbedingungen, Betreuung

oder Freizeitgestaltung, geplant, muss die

Bewohnervertretung einbezogen werden.

Die Heimaufsicht

Die Heimaufsicht dient dem Schutz der Be­

wohner und ist daher Ansprechpartner sowohl

für die Heimbewohner selbst als auch für ihre

Angehörigen und Betreuer. Da alle Senioren-

und Pflegeheime der staatlichen Aufsicht

unterliegen, überprüft sie diese auch in regel-

mäßigen Abständen dahingehend, ob die

gesetzlichenVorschriften unddie vereinbarten

Standards eingehalten werden, die der Heim­

träger zu erfüllen hat. Ebenso berät und unter-

stützt sie die Heimleitung und den Träger der

Einrichtung. Wenn Sie Probleme, Anregungen

oder Beschwerden haben, wenden Sie sich

(auchanonym) an:

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Heimaufsicht

04261 983-3277 (Frau Stemmann)

:

jessica.stemmann@lk-row.de

04261 983-3279 (Frau Eckhoff)

:

wiebke.eckhoff@lk-row.de

Ihre Anliegen werden selbstverständlich ver-

traulich behandelt!

Pflegeeinrichtungen

Unter

www.pflegeheimnavigator.de be

steht

dieMöglichkeit einer Ermittlung von Adressen,

Kontaktdaten und Preisen von Pflegeeinrich-

tungen. Gesucht werden kann nach einer Post-

leitzahl oder einem Ort in einem Umkreis von

5 bis 50 km.