8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Diakonische Hilfe Gyhum/ Elsdorf
Lange Straße 41
27404 Elsdorf
04286 771
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Diakonische Hilfe Selsingen
Hauptstraße 14
27446 Selsingen
04284 926405
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Diakonische Hilfe Sittensen
Birkenweg 1
27419 Sittensen
04282 5089950
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Diakonische Hilfe in Zeven & Heeslingen
27404 Zeven
04281 2239
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Diakonische Hilfe Gnarrenburg
27442 Gnarrenburg
04763 1742
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Naspadia e.V.
Gustav-Adolf-Straße 16
27404 Zeven
04281 959731
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Lebenshilfe Rotenburg-Verden
Bereich offene Hilfen
Am Neuen Markt 8 – 10
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 4143896
Außerdem besitzen die meisten ambulanten
Pflegedienste die Anerkennung zur Abrech-
nung dieser besonderen Angebote der all
gemeinen Anleitung und Betreuung. Infor-
mationen hierzu können durch die Pflege
dienste eingeholt werden. Eine Übersicht
der ambulanten Pflegedienste im Land-
kreis Rotenburg (Wümme) befindet sich auf
Seite 51.
Broschürendienst
Eine Vielzahl kostenloser Broschüren zu ver-
schiedenen pflegerelevanten Themen, wie
z. B. Häusliche Pflege, Pflegeversicherung,
Betreuung von Menschen mit Demenz sind
mittlerweile erhältlich.
Bezugsquellen für Broschüren sind u. a.:
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Bundesministerium für Gesundheit
www.bmg.bund.de■■
Deutsche Alzheimer Gesellschaft
www.deutsche-alzheimer.de■■
Deutsches Grünes Kreuz e.V.
www.altern-in-wuerde.deAmbulante Pflegedienste /
Sozialstationen
Bei der Pflege zu Hause können Pflegebe
dürftige und ihre Angehörigen durch einen
Pflegedienst unterstützt werden. In einem
Beratungsgespräch kann dazu erörtert wer-
den, welche Unterstützung nötig ist, welche
Kosten entstehen und wie diese finanziert
werden können. Die Pflegedienste geben
Auskunft über die angemessene Pflege und
helfen häufig auch beim Beantragen von
finanziellen Leistungen der Kranken- oder
Pflegekasse.
Die Kosten einer durch den Arzt verordneten
Häuslichen Krankenpflege werden von der
Krankenversicherung übernommen.
Bei vorliegender Pflegestufe werden die Kos-
ten für Pflegeleistungen und die notwendige
hauswirtschaftliche Versorgung komplett
oder teilweise von der Pflegeversicherung
übernommen.
Bei benötigter Unterstützung durch einen
Pflegedienst, muss „Pflegesachleistung” bei
der Pflegekasse beantragt werden.
Informationen hierzu werden durch die
zu
ständigen Kranken- und Pflegekassen, bzw.
die Pflegeberatungstellen
(siehe Seite 42)
vermittelt.