5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen
Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und
Fernsehgebühren erfolgen, wenn z. B. folgende Voraussetzungen
vorliegen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld,
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Falls Sie keine Sozialleistungen erhalten, können Sie
unter bestimmten Umständen eine Befreiung von
der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall
beantragen. Weitere Befreiungskriterien und
nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter
www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon
01806 99955510 (gebührenpflichtig)
oder die
zuständige Wohnsitzgemeinde.