Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen

Befreiung Rundfunk- und Fernsehgebühren

Auf Antrag kann eine Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren erfolgen, wenn z. B. folgende Voraussetzungen vorliegen:

Falls Sie keine Sozialleistungen erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderen Härtefall beantragen. Weitere Befreiungskriterien und nähere Auskünfte erteilt der Beitragsservice unter icon-url www.rundfunkbeitrag.de, unter dem Servicetelefon icon-tel 01806 99955510 (gebührenpflichtig) oder die zuständige Wohnsitzgemeinde.