5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen
Landkreispass und IsarCard S
Für hilfsbedürftige Bürgerinnen und Bürger gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die MVV IsarCard S.
Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der
Landkreispass. Den Landkreispass können Personen
ab 15 Jahre beantragen, die folgende Leistungen
beziehen:
- Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach SGB II,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld oder Kinderzuschlag / auch für Angehörige.
Den Pass erhalten auch Menschen, die einen Bundesfreiwilligendienst
oder ein Freiwilliges Soziales oder
Ökologisches Jahr leisten.
Sie erhalten den Landkreispass gegen Vorlage Ihrer
Ausweispapiere und der Anspruchsvoraussetzung
(z. B. Bescheid des Jobcenters) im
Landratsamt Ebersberg
Bürgerservice
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-0
Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online
über das Bürgerserviceportal beantragen unter
www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrebersberg