Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen

Befreiung Zuzahlung bei Krankenkassenleistungen

Zuzahlungen beim Medikamentenkauf oder bei anderen Leistungen müssen gesetzlich Versicherte nur bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten. Die jährliche Eigenbeteiligung darf zwei Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen. Sobald Sie mit Ihren Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung beantragen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege über geleistete Zuzahlungen sammeln und aufbewahren. Genauere Informationen und Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.