Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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5.3 Weitere Hilfen und Vergünstigungen

Öffentlich geförderte Wohnungen

Es gibt staatliche Programme, die Wohnraum für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen fördern. Familien können unter bestimmten Voraussetzungen eine Berechtigung für eine Sozialwohnung oder eine sogenannte einkommensorientiert geförderte Wohnung (EOF) erhalten. Dazu darf das Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Die Sozialwohnungen sowie ein Teil der EOF-Wohnungen sind den Geringverdienern vorbehalten. In Wohnanlagen der EOF-Förderung können aber auch, abhängig von der Haushaltsgröße, Familien mittleren Einkommens berücksichtigt werden. Voraussetzung für den Bezug einer freien Wohnung ist der Besitz eines Wohnberechtigungsscheins, der die Einkommensstufe und die zulässige Größe des Wohnraums festlegt. Die Berechtigungsscheine für diese Wohnraumförderungen können beim Landratsamt Ebersberg beantragt werden. Interessierte, die in der Gemeinde Vaterstetten wohnen, müssen den Antrag bei der Gemeinde Vaterstetten stellen.

Landratsamt Ebersberg
Sachgebiet 21: Besondere soziale Leistungen, Versicherungsamt, Wohnungswesen

Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
icon-tel 08092 823-281, -449 oder -163
icon-email wohnungsamt@lra-ebe.de
icon-url www.lra-ebe.de