5.1 Entlastende Angebote
Barrierefreies Wohnen
Lassen Sie Ihre Wohnung altersgerecht und barrierefrei ausstatten. Für eine barrierefreie Wohnung gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten
Alltagsbegleiterinnen und -begleiter für Seniorinnen und Senioren
Diese kommen stundenweise ins Haus und helfen älteren Menschen, ihren gewohnten
Tagesablauf zu bewältigen. Dies kann auch pflegende Angehörige entlasten. Eine Abrechnung über
Betreuungsleistungen des Pflegeversicherungsgesetzes ist gegebenenfalls möglich.
Fragen Sie hierzu beim Pflegestützpunkt Ebersberg nach.
Vielleicht wäre das auch eine Aufgabe für Sie?
Haushalts- und Betreuungskräfte
Für Pflegebedürftige gibt es die Möglichkeit, Haushalts- und Betreuungskräfte zu beschäftigen,
die in der eigenen Wohnung mit ihnen zusammenleben. Es gibt verschiedene offizielle Möglichkeiten, eine Haushalts- und Betreuungskraft zu beschäftigen:
- Anstellung: Der Arbeitsvertrag wird direkt mit der Hilfskraft abgeschlossen. Die Agentur für Arbeit kann zum Beispiel Personal vermitteln. Eine TÜV-Zertifizierung des Anbieters kann ein wichtiges Indiz für einen umfangreichen Versicherungsschutz der jeweiligen Assistenzkraft sein.
- Entsendung: Eine Agentur schließt mit der Hilfskraft einen Arbeitsvertrag ab und setzt die Hilfskraft bei dem pflegebedürftigen Menschen ein.
- Bei selbständig arbeitenden Haushalts- und Betreuungskräften ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Scheinselbständigkeit vorliegt.
Zum Schutz der Pflegebedürftigen, aber auch der Haushalts- und Betreuungskräfte, ist auf Legalität und Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu achten. Genauere Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.verbraucherzentrale.de/pflege-rund-um-die-uhr/