Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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9.1 Mobilität

Für die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und sozialen Leben spielt Mobilität eine große Rolle. Gerade auf dem Land ist der Öffentliche Nahverkehr oft nicht oder nur unzureichend ausgebaut.

Es gibt Angebote, von denen Sie vielleicht noch gar nicht gewusst haben. Deshalb lohnt sich ein Blick auf die Liste guter Mobilitätsangebote im Landkreis Ebersberg. Das Angebot reicht über Bürgerbusse, ehrenamtliche Fahrdienste, Mitfahrbankerl, Einkaufsfahrten, E-Rikscha, E-Lastenradverleih in vielen Gemeinden bis hin zu Rufbus, Carsharingvereinen, Seniorenparkplätzen und einer Online-Karte für barrierefreie Orte.

Die Liste finden Sie unter https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/senioren unter „Mobilität“. Sie können sich die Liste auch zusenden lassen. Wenden Sie sich hierzu an die Fachstelle für Senioren (Kontakt Seite 1. Information und Beratung).

Impuls: In der Stadt Ebersberg gibt es zum Beispiel Ampeln für mobilitätseingeschränkte Personen. Mittels eines Chips lässt sich die Grünphase zum gefahrlosen Überqueren der Straße verlängern. Vielleicht wollen Sie dies auch in Ihrer Gemeinde anregen?
Gut zu wissen: Wenn Sie Mitglied in einem Carsharingverein sind, können Sie auf über 70 Fahrzeuge landkreisweit zugreifen. Möglich wird dies mit einer Quernutzungsvereinbarung, die die Vereine untereinander geschlossen haben. Ohne Mehraufwand für Sie! Hier finden Sie alle Carsharing-Vereine auf einen Blick:
www.ebe-carsharing.de

Fahrtüchtigkeit im Blick
Generell sollten Sie sich vor Fahrtantritt stets die folgenden Fragen stellen:

Mehr Informationen zu der Kampagne
„Fahrtüchtigkeit im Blick“ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration:
https://sichermobil.bayern.de

Gut zu wissen: Eine Einschätzung Ihrer Voraussetzungen für die Verkehrsteilnahme bringt der Online-Selbsttest des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. (DVR), der über die Informationskampagne „Sicher mobil im Alter“ zu finden ist: www.dvr.de.
Er ersetzt nicht den Besuch bei der Ärztin, beim Arzt!

Rückmeldefahrt
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) rät neben regelmäßigen Gesundheitschecks auch zu einer Rückmeldefahrt. Eine Rückmeldefahrt ist ein freiwilliges Angebot, welches dazu dient, das eigene Verhalten und die Fahrkompetenzen in realen Verkehrssituationen zu reflektieren. Bei einer Rückmeldefahrt wird von einer Expertin, einem Experten die Fahrsicherheit beurteilt und auf Augenhöhe mit den Teilnehmenden besprochen. Ziel einer Rückmeldefahrt ist es, eine realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fahrkompetenzen durchzuführen, um so die sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu fördern. Eine Rückmeldefahrt ist keine Fahrprüfung, es besteht also auch kein Risiko, die Fahrerlaubnis zu verlieren.

Gut zu wissen: Rückmeldefahrten werden von ortsansässigen Fahrschulen angeboten. In der Regel erfolgen sie mit dem eigenen Pkw in Wohnortnähe. Weitere Anbieter von Rückmeldefahrten sind beispielsweise der ADAC, der TÜV, die DEKRA sowie die Landesverkehrswachten und andere Automobilclubs.

MVV (Münchener Verkehrs- und Tarifverbund)
Aktuelle Informationen zum MVV erhalten Sie aus den Tarifbroschüren an Bahnhöfen, beim MVG-Kundencenter im Münchner Hauptbahnhof oder im Internet unter der Adresse:
www.mvv-muenchen.de

IsarCard 65
Der MVV bietet mit der IsarCard 65 eine Monatskarte für alle Personen ab 65 Jahren. Sie ist im gewählten Geltungsbereich rund um die Uhr gültig. Sie ist übertragbar. Jeder, der die Karte nutzt, muss tatsächlich das Alter von 65 Jahren erreicht haben. Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde oder bei Ihrer Seniorenvertretung nach, ob Sie sich eine IsarCard 65 ausleihen können.

IsarCard S
Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen gibt es ein vergünstigtes, nicht übertragbares Monatsticket: die IsarCard S. Voraussetzung für den Erwerb der IsarCard S ist der Landkreispass. Den Landkreispass können Personen beantragen, die folgende Leistungen beziehen:

Sie erhalten den Landkreispass gegen Vorlage Ihrer Ausweispapiere und zum Beispiel des Jobcenterbescheids (oder anderer Dokumente, die Ihren Anspruch belegen) im:

Bürgerservice
Landratsamt Ebersberg
Eichthalstraße 5, 85560 Ebersberg
08092 823-0

Alternativ können Sie Ihren Landkreispass auch online beantragen über das Bürgerserviceportal
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrebersberg

Für die Ausstellung des Landkreispasses entstehen keine Kosten.

Schwerbehinderte, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf Freifahrt mit den MVV-Verkehrsmitteln im Gesamtnetz. Das betrifft Personen mit folgenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:

Sie können eine Wertmarke für derzeit 91 Euro jährlich erwerben. Sofern eine ständige Begleitung notwendig ist, fährt diese kostenlos mit. Beim zuständigen Versorgungsamt können die Wertmarken beantragt werden.

Mehr Informationen zur Beantragung des Schwerbehindertenausweises und der Wertmarken erhalten Sie beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales:

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern
Bayerstraße 32, 80335 München
089 189 66-0 089 189 661 499
Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt
www.zbfs.bayern.de

Der MVV bietet auf seiner Internetseite www.mvv-muenchen.de eine Übersicht über barrierefreie Bahnhöfe sowie den Einsatz von behindertengerechten Fahrzeugen.