Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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3.1 Erbrecht und Testament

3.1 Erbrecht und Testament

Bedenken Sie bitte, dass Streitigkeiten über ein Erbe schon manche Familienbeziehungen zerstört haben. Streit um Ihr Erbe können Sie Ihren Erben jedoch ersparen, wenn Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben informieren und jetzt schon Vorsorge für den Todesfall treffen.

Ohne Testament gilt stets die gesetzliche Erbfolge. Sie bestimmt von Rechts wegen, in welcher Folge der Nachlass eines Verstorbenen unter seinen Hinterbliebenen aufzuteilen ist.

Mit einem Testament können Sie Ihren eigenen Willen hinsichtlich der Erbfolge über Ihren Nachlass festlegen.

Das Testament geht der gesetzlichen Erbfolge vor (mit einer Ausnahme: Die Pflichtteilsberechtigten können nicht ganz übergangen werden).

Sie können das Testament

Beim eigenhändigen Testament ist es wichtig, dass Sie das Testament

Ehegatten können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten, das beide Ehepartner unterschreiben müssen. Sie können das Testament

Information und Beratung:

Die örtlichen Volkshochschulen und weitere Erwachsenenbildungsträger bieten in regelmäßigen Abständen Vorträge dazu an.

In der Rechtsberatungsstelle im Amtsgericht Ebersberg können sich einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger von einer Anwältin, einem Anwalt beraten lassen.

Rechtsberatungsstelle
im Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg
08092 8253-0 08092 8253-96
poststelle@ag-ebe.bayern.de
www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ebersberg/

Es soll hier auch der digitale Nachlass erwähnt werden, auch wenn das nicht im engeren Sinne ein Erbe ist. Viele Dinge werden mittlerweile online abgewickelt. Umso wichtiger ist es, dass Sie auch in diesem Bereich Vorsorge treffen. Ihre Erben sollten sich nach Ihrem Tod möglichst schnell einen Überblick verschaffen können, welche Online-Dienste Sie genutzt haben (zum Beispiel E-Mail-Dienste, soziale Netzwerke, Shopping-Konten etc.).

Wichtig ist für die Angehörigen zu wissen, welche Regelungen für den Todesfall gelten, zum Beispiel ob die Nutzungsbefugnis automatisch erlischt oder eine Kündigung erforderlich ist. Diese Dinge können Sie zum Beispiel in der Notfallmappe vermerken, welche das Landratsamt Ebersberg kostenlos druckt und online zur Verfügung stellt.

Bei der Verbraucherzentrale können Sie sich zum Beispiel bezüglich des digitalen Nachlasses informieren:
https://www.verbraucherzentrale.de