Wie schnell ist es passiert: Beim Fußball
spielen schießt Ihr Sohn den Ball in die
Wohnzimmerscheibe des Nachbarn oder
Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen
das Auto des Nachbarn. Ohne
Haftpflicht
versicherung
müssten Sie jetzt selbst für
den entstandenen Schaden aufkommen,
denn ab dem siebten Lebensjahr ist ein
Kind schadensersatzpflichtig. In diesemFall
TIPP
Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer
Definition
der
Weltgesundheitsorgani
sation (WHO) das „Einbezogensein in eine
Lebenssituation“. Hierbei geht es darum,
Menschen aktiv zu unterstützen, damit diese
am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Leben teilnehmen können. Hier sind sowohl
Menschen mit Behinderung als auch mit
Migrationshintergrund oder aus schwierigen
sozialenVerhältnissengemeint.Umbeispiels-
weise Familienmit wenig Einkommen bei der
Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder zu
unterstützen und somit zu gewährleisten,
dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben
teilnehmen können, werden finanzielle
Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses
Bildungspaket beantragt werden. Allerdings
können auch rückwirkend Ansprüche gel-
tend gemacht werden. Anspruch auf finan-
zielle Unterstützung haben Kinder und Ju-
gendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld,
SGB-XII-Leistungen, Kinderzuschläge oder
Wohngeld beziehen. Kinder und Jugendliche
werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert –
einzige Ausnahme sind Leistungen für Kultur,
Sport und Freizeit, da hier die Altersgrenze
bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden beispiels-
weise Schulausflüge, Nachhilfeleistungen,
Kosten für Beförderungsmittel, Mittagessen,
aber auch Beiträge für Schwimmkurse oder
Vereinssport.
springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie
trägt beispielsweise die Reparatur- oder
Wiederbeschaffungskosten, übernimmt
das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung
des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für
den Geschädigten. Der Risikoschutz gilt
sowohl für die Eltern als Aufsichtspflichtige
über eigene oder fremde Kinder als auch für
die Kinder selbst.
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