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Wie schnell ist es passiert: Beim Fußball­

spielen schießt Ihr Sohn den Ball in die

Wohnzimmerscheibe des Nachbarn oder

Ihre Tochter fährt mit dem Fahrrad gegen

das Auto des Nachbarn. Ohne

Haftpflicht­

versicherung

müssten Sie jetzt selbst für

den entstandenen Schaden aufkommen,

denn ab dem siebten Lebensjahr ist ein

Kind schadensersatzpflichtig. In diesemFall

TIPP

Der Begriff Teilhabe bedeutet nach einer

Definition

der

Weltgesundheitsorgani­

sation (WHO) das „Einbezogensein in eine

Lebenssituation“. Hierbei geht es darum,

Menschen aktiv zu unterstützen, damit diese

am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen

Leben teilnehmen können. Hier sind sowohl

Menschen mit Behinderung als auch mit

Migrationshintergrund oder aus schwierigen

sozialenVerhältnissengemeint.Umbeispiels-

weise Familienmit wenig Einkommen bei der

Finanzierung der Ausbildung ihrer Kinder zu

unterstützen und somit zu gewährleisten,

dass die Kinder am gesellschaftlichen Leben

teilnehmen können, werden finanzielle

Hilfen angeboten. Seit März 2011 kann dieses

Bildungspaket beantragt werden. Allerdings

können auch rückwirkend Ansprüche gel-

tend gemacht werden. Anspruch auf finan-

zielle Unterstützung haben Kinder und Ju-

gendliche aus Familien, die ALG II, Sozialgeld,

SGB-XII-Leistungen, Kinderzuschläge oder

Wohngeld beziehen. Kinder und Jugendliche

werden bis zum 25. Lebensjahr gefördert –

einzige Ausnahme sind Leistungen für Kultur,

Sport und Freizeit, da hier die Altersgrenze

bei 18 Jahren liegt. Bezahlt werden beispiels-

weise Schulausflüge, Nachhilfeleistungen,

Kosten für Beförderungsmittel, Mittagessen,

aber auch Beiträge für Schwimmkurse oder

Vereinssport.

springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie

trägt beispielsweise die Reparatur- oder

Wiederbeschaffungskosten, übernimmt

das Schmerzensgeld oder gar die Zahlung

des Verdienstausfalls bis hin zur Rente für

den Geschädigten. Der Risikoschutz gilt

sowohl für die Eltern als Aufsichtspflichtige

über eigene oder fremde Kinder als auch für

die Kinder selbst.

© Vlad - Fotolia

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