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Versicherungsschutz für Ihr Kind

Auch wenn Sie mit Ihrem Kind den Schul­

weg schon vor Schulstart intensiv trainiert

haben und Ihr Kind sich sicher im Verkehr

bewegt, gehören Kinder in jedem Fall zu

den am

stärksten gefährdeten Verkehrsteil­

nehmern.

Zwar ist Ihr Kind über die gesetz­

liche Unfallversicherung abgesichert, aller­

dings greift diese Absicherung nur unter

bestimmten Voraussetzungen.

Zu bedenken ist zumeinen, dass die gesetz­

liche Unfallversicherung nur dann zahlt,

wenn Ihr Kind durch einen Unfall in der

Schule oder auf dem direkten Schulweg

dauerhaft verletzt wird. Sobald Ihr Kind

von dem eigentlichen Schulweg abweicht,

greift der Versicherungsschutz der

gesetz­

lichen Unfallversicherung

nicht mehr. Mehr

als 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich

aber nicht in der Schule oder auf demSchul­

weg, sondern in der Freizeit. Diese Freizeit­

unfälle sind über die gesetzliche Unfallver­

sicherung nicht abgedeckt. Hinzu kommt,

dass die Zahlungen nur unzureichend sind.

Diese Lücke können Sie mit einer privaten

Unfallversicherung schließen. Sie zahlt bei

jedem Unfall, egal ob auf dem Schulweg

oder beim Toben auf dem Spielplatz. Über

die genauen Konditionen und Leistungen

können Sie sich bei der jeweiligen Ver­

sicherung informieren

Schutz vor hohen Sachschäden

Ebenso wichtig wie die Unfallversicherung

ist auch eine Haftpflichtversicherung.

Damit ist Ihre Familie vor Schadensersatz­

ansprüchen geschützt.

Vorsorge und Sicherheit

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Vorsorge und Sicherheit