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6. SELBSTBESTIMMT VORSORGEN

36

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie bereits

in gesunden Zeiten imVoraus fest, ob undwie

Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in

bestimmten Situationen behandelt werden

wollen. Inerster Linie richtet sichdiePatienten­

verfügung an die behandelnden Ärzte. Die in

einer Patientenverfügung geäußerten Fest­

legungen für ärztlicheMaßnahmen sind dann

verbindlich, wenn Ihr erklärter Wille für eine

konkrete Behandlungssituation eindeutig

und sicher festgestellt werden kann.

Je genauer – und für einen Arzt zweifelsfrei

– Sie die Patientenverfügung verfassen, um

so eher wird Ihr Wille uneingeschränkt Beach-

tung finden. Damit Ihr Wille und Ihre Willens­

bildungbesser nachvollzogenwerdenkönnen,

sollten Sie in einem Vorwort Ihre Werte, reli-

giöse Einstellungen oder die Gründe für Ihre

Entscheidungen darlegen.

WennSie einer bestimmtenVertrauensperson

die Befugnis erteilen wollen, Sie im Ernstfall

im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu ver­

treten, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht

oder Betreuungsverfügung darauf hinweisen.

Um Antworten auf solch komplexe Fragen zu

erhalten, bedarf es eingehender Gespräche –

z. B. mit dem Hausarzt und mit Angehörigen

und Freunden. Unabhängige, neutrale und

kostenfreie Auskünfte erhalten Sie zudem

bei der

n

Unabhängige Patientenberatung

Deutschland (UPD)

Herschelstraße 31

30159 Hannover

0511 70148-29 oder

0511 70148-73 oder 70148-81

:

Online-Anfrage über die Internetseite

möglich

www.unabhaengige-patientenberatung.de

■■

PatientInnenstelle im Gesundheitsladen

Bremen (PS)

Braunschweiger Straße 53 b

28205 Bremen

0421 6991861

Weiterführende Informationen erhalten Sie

daneben beimBundesministerium für Justiz:

www.bmfj.de

Informations- und Beratungs-

stellen zur gesetzlichen

Betreuung, Vorsorgevollmacht

und Betreuungsverfügung

■■

Gesundheitsamt Rotenburg

Bahnhofstraße 15

27356 Rotenburg (Wümme)

Herr Loth

04261 983-3274

:

raimund.loth@lk-row.de

■■

Gesundheitsamt Bremervörde

Amtsallee 4

27432 Bremervörde

Herr Witt

04761 983-5225

:

helmut.witt@lk-row.de

■■

Gesundheitsamt Zeven

Mückenburg 26, 27404 Zeven

Frau Gudat

04281 983-6017

:

manuela.gudat@lk-row.de

■■

Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt

im Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V.

Sabine Schwiebert

Lange Straße 36, 27404 Zeven

04281 7173230

■■

Sonstige Institutionen

– bei den zuständigen Amtsgerichten

(siehe Seite 28)

– bei Rechtsanwälten und Notaren

(kostenpflichtig)