6. SELBSTBESTIMMT VORSORGEN
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Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung legen Sie bereits
in gesunden Zeiten imVoraus fest, ob undwie
Sie im Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in
bestimmten Situationen behandelt werden
wollen. Inerster Linie richtet sichdiePatienten
verfügung an die behandelnden Ärzte. Die in
einer Patientenverfügung geäußerten Fest
legungen für ärztlicheMaßnahmen sind dann
verbindlich, wenn Ihr erklärter Wille für eine
konkrete Behandlungssituation eindeutig
und sicher festgestellt werden kann.
Je genauer – und für einen Arzt zweifelsfrei
– Sie die Patientenverfügung verfassen, um
so eher wird Ihr Wille uneingeschränkt Beach-
tung finden. Damit Ihr Wille und Ihre Willens
bildungbesser nachvollzogenwerdenkönnen,
sollten Sie in einem Vorwort Ihre Werte, reli-
giöse Einstellungen oder die Gründe für Ihre
Entscheidungen darlegen.
WennSie einer bestimmtenVertrauensperson
die Befugnis erteilen wollen, Sie im Ernstfall
im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu ver
treten, können Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht
oder Betreuungsverfügung darauf hinweisen.
Um Antworten auf solch komplexe Fragen zu
erhalten, bedarf es eingehender Gespräche –
z. B. mit dem Hausarzt und mit Angehörigen
und Freunden. Unabhängige, neutrale und
kostenfreie Auskünfte erhalten Sie zudem
bei der
n
Unabhängige Patientenberatung
Deutschland (UPD)
Herschelstraße 31
30159 Hannover
0511 70148-29 oder
0511 70148-73 oder 70148-81
:
Online-Anfrage über die Internetseite
möglich
www.unabhaengige-patientenberatung.de■■
PatientInnenstelle im Gesundheitsladen
Bremen (PS)
Braunschweiger Straße 53 b
28205 Bremen
0421 6991861
Weiterführende Informationen erhalten Sie
daneben beimBundesministerium für Justiz:
www.bmfj.deInformations- und Beratungs-
stellen zur gesetzlichen
Betreuung, Vorsorgevollmacht
und Betreuungsverfügung
■■
Gesundheitsamt Rotenburg
Bahnhofstraße 15
27356 Rotenburg (Wümme)
Herr Loth
04261 983-3274
:
raimund.loth@lk-row.de■■
Gesundheitsamt Bremervörde
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
Herr Witt
04761 983-5225
:
helmut.witt@lk-row.de■■
Gesundheitsamt Zeven
Mückenburg 26, 27404 Zeven
Frau Gudat
04281 983-6017
:
manuela.gudat@lk-row.de■■
Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
im Landkreis Rotenburg (Wümme) e. V.
Sabine Schwiebert
Lange Straße 36, 27404 Zeven
04281 7173230
■■
Sonstige Institutionen
– bei den zuständigen Amtsgerichten
(siehe Seite 28)
– bei Rechtsanwälten und Notaren
(kostenpflichtig)