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7. HÄUSLICHE HILFEN
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Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband
Rotenburg
Brauerstraße 8
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 9741-0 (-16 Frau Bremer)
Mo. – Fr. warm, zusätzlich Tiefkühlkost
Stadtgebiet Rotenburg, Altkreis Rotenburg
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Matthias-Claudius-Heim
Berliner Ring 25
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 678-104
Anlieferung täglich warm
Stadtgebiet Rotenburg und Umgebung
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Fleischerei Hollmann
Bahnhofstraße 25
27383 Scheeßel
04263 1315
Mo. – Fr. warm Stadtgebiet Scheeßel
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Deutsches Rotes Kreuz,
Ortsverein Visselhövede
Ostlandstraße 20
27374 Visselhövede
04262 2464
Anlieferung 1 x wöchentlich tiefgefroren
Stadtgebiet Visselhövede
Mittagstisch
Im Kirchenkreis Rotenburg (Wümme) werden
an mehreren Stellen Mittagessen ausge
geben. Die Angebote richten sich sowohl an
sozial schwache als auch an alleinstehende
Menschen, die lieber in Gemeinschaft essen
möchten. Für dieMittagessenwird eine kleine
Spende erbeten.
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Offener Mittagstisch des Diakonischen
Werks in Rotenburg (Wümme)
Ort: Goethestraße 19
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 963860
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Offener Mittagstisch der ev. Kirchen
gemeinde Fintel
Ort: Rotenburger Straße 11
27389 Fintel
04265 9559697
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Schneverdinger Suppenküche
Ort: Gemeindehaus Mitte
05193 2333
Zahlreiche Senioren- und Pflegeheime bie-
ten einen Mittagstisch auch für „Nicht-Be
wohner“ an. Informationen erteilen die
örtlichen Pflegeeinrichtungen (siehe Seite
57). Darüber hinaus bieten die beiden Mehr
generationenhäuser inWaffensen und Zeven
(siehe Seite 3) einen gemeinsamen Mittags-
tisch an.
„Tafel”
Für Menschen, dieSozialleistungen beziehen,
besteht die Möglichkeit, gegen Vorlage des
aktuellen Leistungsbescheides bei einer der
inzwischen vielerorts ansässigen „Tafeln“
Lebensmittel gegen Abgabe einer kleinen
Spende zu beziehen. Erkundigen Sie sich in
diesem Fall bei Ihrer zuständigen Gemeinde
(siehe Seite 13) über die Ausgabezeiten der
für Ihren Ort zuständigen „Tafel”.
Fahr- und Begleitdienste/
Behindertentransport
Die Fahr- und Begleitdienste ermöglichen
es älteren und/oder Menschen mit Behin-
derung, ihre Besorgungen außerhalb des
Hauses zu erledigen und an Veranstaltungen
teilzunehmen. Für Rollstuhlfahrer stehen teil-
weise Spezialfahrzeuge zur Verfügung.
Bei einer Schwerstbehinderung besteht
u. U. die Möglichkeit, auf Antrag Freifahrten
für Taxen und Spezialfahrzeuge zu erhal-
ten. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie
beispielsweise beim Niedersächsischen