6. SELBSTBESTIMMT VORSORGEN
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Adressen und Links zur
weiteren Information
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Ruhr Uni Bochum
www.ethikzentrum.deHier finden Sie Informationen zu allen
Fragen der Patientenverfügung und des
Betreuungsrechts. Sehr interessant ist
auch die Link-Sammlung.
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Niedersächsisches Justizministerium
AmWaterlooplatz 1
30169 Hannover
0511 120-5044
www.mj.niedersachsen.deSie könnenunter demMenüpunkt „Service-
-Publikationen” eine Broschüremit gut ver-
ständlichen Informationen zur Vorsorge
vollmacht kostenlos bestellen oder herun
terladen. In der Broschüre ist ein Vordruck
für eine Vorsorgevollmacht enthalten.
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Bundesministerium der Justiz
www.bmj.bund.deSie können dort unter dem Menüpunkt
„Service-Publikationen“ Broschüren mit
gut verständlichen Informationen zur Vor-
sorgevollmacht, Betreuung und Betreu-
ungsverfügung kostenlos bestellen oder
herunterladen.
Testament
Mit einem notariellen Testament stellen Sie
sicher, dass Ihr Nachlass so aufgeteilt wird,
wie Sie es wünschen. Wenn kein Testament
vorliegt, wird die Erbschaft nach der gesetz
lichen Erbfolge aufgeteilt.
Da es sich beim Erbrecht um ein breites und
kompliziertes Rechtsgebiet handelt, kann in
diesem Ratgeber nicht im Einzelnen darauf
eingegangenwerden. LassenSie sich also ggf.
von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten,
wie die gesetzliche Erbfolge in Ihrem Fall aus-
sehenwirdundob es ratsam ist, einTestament
aufzusetzen.
Wichtig: Sie können Ihr Testament jederzeit
ändern oder widerrufen, wenn es nicht mehr
IhremWillen entsprechen sollte.
Eine kostenlose Broschüre zum Thema
„Was Sie über das Erbrecht wissen sollten”
(und weitere interessante Hefte zu anderen
Rechtsgebieten z. B. auch zum Betreuungs-
recht siehe links) erhalten Sie beim Justiz
ministerium des Landes Niedersachsen
(Adresse siehe links) oder ggf. auch bei den
Amtsgerichten.
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