Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Da jeder Elternteil einen Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes hat, können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Elternzeit von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Erwerbstätige Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen Elternzeit nimmt. Sie können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. In dieser Zeit müssen sie nicht arbeiten und erhalten keinen Lohn, können aber z. B. Elterngeld beantragen. Während der Elternzeit ist eine Teilzeittätigkeit bis zu 30 Wochenstunden (für Geburten ab 01.09.2021 bis zu 32 Wochenstunden) möglich.

Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen Erwerbseinkommen und kann bis zu 14 Monate bezogen werden, bei Verringerung der monatlichen Zahlung ist auch eine Streckung bis 24 Monate möglich.

Elterngeldrechner-QR

Weitere Informationen zum Elterngeld:
icon-url https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen
icon-url https://www.zbfs.bayern.de/familie/elterngeld/
Elterngeldrechner:
icon-url https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner