Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Freistellung bei Erkrankung des Kindes

Berufstätige und gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Pflege eines kranken Kindes unter zwölf Jahren. Die Freistellung ist für beide Elternteile jeweils für maximal 10 Arbeitstage pro Jahr und Kind möglich, bei Alleinerziehenden bis zu 20 Tage.

Elternteile, die in dieser Zeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben und gesetzlich versichert sind, können für die freigestellten Tage Kinderkrankengeld von der Krankenkasse beziehen. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorliegen und das Kind unter 12 Jahre sein. Als weitere Voraussetzung gilt, dass keine andere Person im Haushalt die Pflege übernehmen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.