Titelbild Familienwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Teilzeit

Teilzeit-Arbeit ist eine Möglichkeit, die Erziehung der Kinder mit dem Beruf zu vereinbaren. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Teilzeit bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten und wenn Ihr Arbeitsverhältnis beim jetzigen Arbeitgeber mindestens seit sechs Monaten besteht. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht entgegenstehen, muss der Arbeitgeber der Verringerung der Arbeitszeit zustimmen. Seit 1. Januar 2019 gilt zudem die Brückenteilzeit. Sie ermöglicht zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten. Auch während der Elternzeit kann man unter bestimmten Voraussetzungen in Teilzeit arbeiten. Bei Bezug von Elterngeld sollten Sie beachten, dass Ihr Einkommen während der Elternzeit Einfluss auf Ihre Elterngeldzahlungen haben und Ihr Einkommen dann entsprechend angerechnet werden kann.

Informationen zum Thema Teilzeit sowie einen „Teilzeitrechner“ finden Sie auf der Seite des zuständigen Ministeriums unter
icon-url www.bmas.de (-> „Arbeit“ -> „Arbeitsrecht“)