3.2 Dokumentenmappe, Notfallmappe und Sterbefall
Dokumentenmappe
Bewahren Sie bedeutsame Unterlagen an
einem festen Platz auf, am besten in einer
Dokumentenmappe. So können Sie oder bei
Bedarf auch Personen Ihres Vertrauens jederzeit
zur Regelung von Behördenangelegenheiten
und in einem Notfall darauf zugreifen.
In dieser Mappe sollten Sie vor allem aufbewahren:
Geburtsurkunde, Heiratsurkunde,
Stammbuch, Testament, Zeugnisse, Ernen-nungsurkunden,
Arbeitsverträge, Sozialversicherungsunterlagen,
Rentenbescheid, Rentenanpassungsmitteilungen,
Versicherungspolicen,
Sparbücher, Wertpapiere,
Schuldurkunden,
Ehe-, Erb- oder Übergabeverträge.
Notfallmappe
Das Landratsamt hat eine Notfallmappe
erstellt, die alle wichtigen Adressen und Telefonnummern
für den Notfall enthält. Sie können
zudem persönliche Angaben eintragen: chronische
Erkrankungen, Medikamente, Namen
Ihrer Ärzte, Namen Ihrer vertrauten Personen
und vieles mehr. Sie erhalten die Notfallmappe
im Landratsamt und in Ihrer Gemeinde. Informieren
Sie Ihre Angehörigen über den Aufbewahrungsort.
Eine sinnvolle Ergänzung ist die
Notfalldose. Auf einem Notfallblatt können Sie
alle wichtigen Informationen vermerken. Dieses
Blatt bewahren Sie in einer Dose in Ihrem
Kühlschrank auf. Mittels eines Aufklebers an
der Wohnungstüre werden die Rettungskräfte
in einem Notfall informiert, dass Sie eine Notfalldose
besitzen. Dadurch stehen diese wichtigen
Informationen sofort den Verantwortlichen
bereit. Diese Dose erhalten Sie kostenlos beim
Bürgerservice im Landratsamt.
Sterbefall
Bei einem Sterbefall macht es die persönliche
Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu
erledigenden Formalitäten zu fassen. Folgende
Hinweise können dabei hilfreich sein:
- Ärztin oder Arzt benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt,
- Angehörige unterrichten,
- Bestattungsinstitut kontaktieren. Hier können je nach Wunsch viele Erledigungen für Sie getätigt werden.
- Sterbeurkunde am Standesamt des Sterbeortes spätestens am dritten Werktag mehrfach beantragen (erforderliche Unterlagen im Vorfeld erfragen).
- Beerdigung beim Pfarramt unter Vorlage der Beerdigungserlaubnis des Standesamtes anmelden; eventuell Grabstelle besorgen,
- Todesanzeige aufgeben,
- Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Versicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversicherung, Sterbekasse, Krankenkasse,
- Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von Vereinen, Verbänden, Organisationen, bei denen der Verstorbene, die Verstorbene Mitglied war,
- Beim Tode eines Ehepartners Antrag auf Witwenrente / Witwerrente stellen.
Hilfreiche Unterstützung bei der Betreuung von sterbenden Menschen bietet der Christophorus Hospizverein im Landkreis Ebersberg e. V. und die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (siehe "1.5 Hospiz-, Palliativ- und Trauerbegleitung").