6.3 Gemeinschaftliche Wohnformen
Neben den genannten Möglichkeiten gibt es noch weitere neue, gemeinschaftliche Wohnformen:
Generationsübergreifende Wohnformen
Generationsübergreifende Wohnformen sind
Wohnmöglichkeiten, in denen Menschen unterschiedlichen
Alters und Familienstandes in
einem Haus zusammenleben, um sich gegenseitig
zu unterstützen. Ziel ist ein gutes nachbarschaftliches
Miteinander.
Seniorenhausgemeinschaften
Seniorenhausgemeinschaften sind ein Wohnangebot,
in welchem ältere, aktive Menschen
selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander
in einem Haus leben. Jeder hat
eine abgeschlossene Wohnung. Oft steht ein
Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die
Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen
sich im Bedarfsfall gegenseitig (wie zum Beispiel
kleine Einkäufe erledigen).
Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften für aktive Ältere sind
Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen,
jeder in der Regel in einem eigenen
Zimmer, gemeinsam in einer abgeschlossenen
Wohnung leben und zusammen zum Beispiel
Wohnzimmer, Küche und Bad nutzen.
Bei diesen Wohnformen bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit und sind doch nicht allein.
Bei solchen gemeinschaftlichen Wohnprojekten geht der Gemeinschaftsaspekt weit über die normalen Nachbarschaftsverhältnisse hinaus. Gemeinschaftliche Wohnformen können teilweise einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen, als wenn die betreffende Person alleine leben würde. Durch das gemeinschaftliche Leben ist man sozial besser eingebunden, hat mehr Anregung und vereinsamt nicht so schnell. Man erfährt vielfältige Unterstützung beispielsweise durch punktuelle Hilfe im Krankheitsfall. Wie in jeder anderen Wohnsituation kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit der Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig werden.
Wenn Sie Interesse daran haben, eine Wohnoder Hausgemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten, dürfen Sie bereit sein, Ihr Leben umzustellen und sich in manchen Aspekten anzupassen, was aber bei einer Heimunterbringung nicht anders wäre. Manch lieb gewonnene Gewohnheit darf sich vielleicht noch mal ändern, Konflikte bleiben teilweise auch nicht aus. Aber: Sie können gemeinsam lachen, Kaffee trinken, spazieren gehen und sich trösten lassen, ohne sich lang verabreden und weite Wege in Kauf nehmen zu müssen.
Einsamkeit macht im besten Fall einen weiten Weg um lebendige Gemeinschaften!
https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/inklusion/ unter dem Menüpunkt „Gemeinschaftliche Wohnformen“.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im
Sinne des Artikels 2 Absatz 3 Pflege- und
Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) dienen
dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen
das Leben in einem gemeinsamen Haushalt
und die Inanspruchnahme externer Pflegeoder
Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu
ermöglichen.
Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften finden Sie auf der Seite 7.7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften.