Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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6.3 Gemeinschaftliche Wohnformen

Neben den genannten Möglichkeiten gibt es noch weitere neue, gemeinschaftliche Wohnformen:

Generationsübergreifende Wohnformen
Generationsübergreifende Wohnformen sind Wohnmöglichkeiten, in denen Menschen unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammenleben, um sich gegenseitig zu unterstützen. Ziel ist ein gutes nachbarschaftliches Miteinander.

Seniorenhausgemeinschaften
Seniorenhausgemeinschaften sind ein Wohnangebot, in welchem ältere, aktive Menschen selbstbestimmt und eigenverantwortlich miteinander in einem Haus leben. Jeder hat eine abgeschlossene Wohnung. Oft steht ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Bewohnerinnen und Bewohner unterstützen sich im Bedarfsfall gegenseitig (wie zum Beispiel kleine Einkäufe erledigen).

Wohngemeinschaften
Wohngemeinschaften für aktive Ältere sind Wohnformen, in denen aktive ältere Menschen, jeder in der Regel in einem eigenen Zimmer, gemeinsam in einer abgeschlossenen Wohnung leben und zusammen zum Beispiel Wohnzimmer, Küche und Bad nutzen.

Bei diesen Wohnformen bewahren Sie sich Ihre Unabhängigkeit und sind doch nicht allein.

Bei solchen gemeinschaftlichen Wohnprojekten geht der Gemeinschaftsaspekt weit über die normalen Nachbarschaftsverhältnisse hinaus. Gemeinschaftliche Wohnformen können teilweise einen längeren Verbleib in der eigenen Wohnung ermöglichen, als wenn die betreffende Person alleine leben würde. Durch das gemeinschaftliche Leben ist man sozial besser eingebunden, hat mehr Anregung und vereinsamt nicht so schnell. Man erfährt vielfältige Unterstützung beispielsweise durch punktuelle Hilfe im Krankheitsfall. Wie in jeder anderen Wohnsituation kann bei schwerer Pflegebedürftigkeit der Umzug in eine stationäre Einrichtung notwendig werden.

Wenn Sie Interesse daran haben, eine Wohnoder Hausgemeinschaft zu gründen oder einer beizutreten, dürfen Sie bereit sein, Ihr Leben umzustellen und sich in manchen Aspekten anzupassen, was aber bei einer Heimunterbringung nicht anders wäre. Manch lieb gewonnene Gewohnheit darf sich vielleicht noch mal ändern, Konflikte bleiben teilweise auch nicht aus. Aber: Sie können gemeinsam lachen, Kaffee trinken, spazieren gehen und sich trösten lassen, ohne sich lang verabreden und weite Wege in Kauf nehmen zu müssen.

Einsamkeit macht im besten Fall einen weiten Weg um lebendige Gemeinschaften!

Impuls: Auch im Landkreis Ebersberg gibt es bereits vereinzelt gemeinschaftliche Wohnformen. Stöbern Sie doch mal auf der folgenden Homepage; dort wollen wir Sie über aktuelle Entwicklungen rund um das Thema „Gemeinschaftliche Wohnformen“ informieren:
https://demografie.lra-ebe.de/fachbereiche/inklusion/ unter dem Menüpunkt „Gemeinschaftliche Wohnformen“.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften
Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne des Artikels 2 Absatz 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) dienen dem Zweck, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflegeoder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen.

Anbieter von ambulant betreuten Wohngemeinschaften finden Sie auf der Seite 7.7 Ambulant betreute Wohngemeinschaften.