4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
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Zuständig für die Bearbeitung der Grund
sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
ist der Landkreis Rotenburg (Wümme):
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-2586
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
04761 983-4583
Befreiung von der
Rundfunkgebührenpflicht
DieBefreiungvonderGebührenpflicht für Rund
funkundFernsehen ist unter speziellenVoraus-
setzungenmöglich, zumBeispiel beimBezug
von Grundsicherungsleistungen im Alter.
Für bestimmte Personenkreise ist eine Ermä-
ßigung bei der Rundfunkgebühr möglich.
Der ermäßigte Rundfunkgebührenbeitrag be-
trägt derzeit 5,99 Euromonatlich. Beratung zu
diesem Thema erhalten Sie auch beim Sen
ioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen
im Landkreis Rotenburg (Wümme) – „RoSe”
(siehe Seite 15).
Zuständig für die Befreiung und
Ermäßigung
von der Rundfunkgebührenpflicht
ist der Bei-
tragsservice in Köln:
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ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon:
0185 99950400
(6,5 Cent/Min.)*
* aus den deutschen Festnetzen, abwei-
chende Preise für Mobilfunkteilnehmer
Beim Landkreis Rotenburg (Wümme) werden
Sie bei Bedarf bei der Antragstellung unter-
stützt, hier können Sie auch Antragsvor-
drucke erhalten.
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-2586
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Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amtsallee 7
27432 Bremervörde
04761 983-4583
Telefon-Sozialtarif der Telekom
(T-Com)
Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rund-
funkgebührenpflicht beantragt und bewilligt
bekommen hat, kann darüber hinaus die Ver-
günstigung des so genannten Sozialtarifs der
Telekom beantragen.
Diese Möglichkeit besteht daneben unter
anderem auch für Personen, die blind, gehör-
losoder sprachbehindert sind, sofernder Grad
der Behinderung mindestens 90%beträgt.
Als Alternative zum Sozialtarif sollten auch
Angebote anderer Telefonanbieter in Betracht
gezogen werden.
Anträge auf den Sozialtarif der Telekom
erhalten Sie bei:
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Deutsche Telekom AG
Kundenservice
53171 Bonn
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im T-Punkt vor Ort
Rechtshilfe (Beratungshilfe und
Prozesskostenhilfe)
Niemand muss aus finanziellen Gründen auf
die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten!
Wer sich bei rechtlichen Problemen aufgrund
seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt
„leisten” kann, kann sich unter Umständen im
Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch
einen Anwalt beraten und ggf. auch vertreten
lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe