Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  28 / 63 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 28 / 63 Next Page
Page Background

4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

26

Zuständig für die Bearbeitung der Grund­

sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

ist der Landkreis Rotenburg (Wümme):

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 983-2586

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Amtsallee 7

27432 Bremervörde

04761 983-4583

Befreiung von der

Rundfunkgebührenpflicht

DieBefreiungvonderGebührenpflicht für Rund­

funkundFernsehen ist unter speziellenVoraus-

setzungenmöglich, zumBeispiel beimBezug

von Grundsicherungsleistungen im Alter.

Für bestimmte Personenkreise ist eine Ermä-

ßigung bei der Rundfunkgebühr möglich.

Der ermäßigte Rundfunkgebührenbeitrag be-

trägt derzeit 5,99 Euromonatlich. Beratung zu

diesem Thema erhalten Sie auch beim Sen­

ioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen

im Landkreis Rotenburg (Wümme) – „RoSe”

(siehe Seite 15).

Zuständig für die Befreiung und

Ermäßigung

von der Rundfunkgebührenpflicht

ist der Bei-

tragsservice in Köln:

■■

ARD ZDF Deutschlandradio

Beitragsservice

50656 Köln

Service-Telefon:

0185 99950400

(6,5 Cent/Min.)*

* aus den deutschen Festnetzen, abwei-

chende Preise für Mobilfunkteilnehmer

Beim Landkreis Rotenburg (Wümme) werden

Sie bei Bedarf bei der Antragstellung unter-

stützt, hier können Sie auch Antragsvor-

drucke erhalten.

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 983-2586

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Amtsallee 7

27432 Bremervörde

04761 983-4583

Telefon-Sozialtarif der Telekom

(T-Com)

Wer erfolgreich eine Befreiung von der Rund-

funkgebührenpflicht beantragt und bewilligt

bekommen hat, kann darüber hinaus die Ver-

günstigung des so genannten Sozialtarifs der

Telekom beantragen.

Diese Möglichkeit besteht daneben unter

anderem auch für Personen, die blind, gehör-

losoder sprachbehindert sind, sofernder Grad

der Behinderung mindestens 90%beträgt.

Als Alternative zum Sozialtarif sollten auch

Angebote anderer Telefonanbieter in Betracht

gezogen werden.

Anträge auf den Sozialtarif der Telekom

erhalten Sie bei:

■■

Deutsche Telekom AG

Kundenservice

53171 Bonn

■■

im T-Punkt vor Ort

Rechtshilfe (Beratungshilfe und

Prozesskostenhilfe)

Niemand muss aus finanziellen Gründen auf

die Wahrnehmung seiner Rechte verzichten!

Wer sich bei rechtlichen Problemen aufgrund

seiner geringen Einkünfte keinen Anwalt

„leisten” kann, kann sich unter Umständen im

Rahmen der Beratungshilfe kostenlos durch

einen Anwalt beraten und ggf. auch vertreten

lassen. Über den Antrag auf Beratungshilfe