4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
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Behindertenbeirat des Landkreises
Rotenburg (Wümme)
Der Behinder tenbeirat des Landkreises
Rotenburg (Wümme) ist ein eigenständiges
Gremium des Landkreises und hat die Auf-
gabe, diesen bei der Verwirklichung der Ziel-
setzungendesNiedersächsischenGesetzeszur
Gleichstellung von Menschen mit Behinde
rungen zu unterstützen. Er hat insbesondere
folgende Aufgaben:
n
Mitwirkung bei der Verwirklichung der
behindertenpolitischen Ziele Gleichstel-
lung, Selbstbestimmung und Teilhabe
n
Ansprechpartner des Landkreises Roten-
burg (Wümme), seiner Einwohner und aller
in der Behindertenarbeit tätigen Vereine,
Verbände und Organisationen
n
Vermittlung von Beratung und Unter
stützung der genanntenStellen in allen die
Menschen mit Behinderung betreffenden
Fragen und Angelegenheiten
n
Pflege der Zusammenarbeit mit den Trä-
gern von Einrichtungen für Menschen mit
Behinderungen
n
Unterrichtung der Öffentlichkeit über die
besonderen Belange von Menschen mit
einer Behinderung
n
Zusammenarbeit mit dem Behinderten-
beauftragten des Landkreises Rotenburg
(Wümme)
Erreichbarkeit des Behindertenbeirats:
■■
Behindertenbeirat des Landkreises
Rotenburg (Wümme)
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Helmut Wilshusen (1. Vorsitzender)
04261 983-2696
04261 983-88-2696
:
Behindertenbeirat@lk-row.deBehindertenhilfe
Die Sozialarbeiter der Behindertenhilfe bie-
ten Begleitung, Beratung und Hilfestellung
bei Eingliederungsmaßnahmen nach den
relevanten Gesetzen (SGB XII, BVG, SGB IX
u. a.)
n
ambulante, teilstationäre und stationäre
Hilfe fürKinder, JugendlicheundErwachsene
n
ambulante und stationäreWohnangebote
für behinderte Erwachsene
n
Beratung und Hilfestellung bei Antrags-
stellung für einen Schwerbehinderten
ausweis
Termine werden gerne nach telefonischer
Vereinbarung vergeben.
■■
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Bahnhofstraße 15
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 983-3211
■■
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amtsallee 4
27432 Bremervörde
04761 983-5213
Servicestellen für Rehabilitation
„Rehabilitation“ bedeutet dem Wortsinn
nach die Wiederherstellung der Gesundheit
bzw. der Fähigkeiten, um den Alltag wieder
meistern zu können.
Die „gemeinsamen Servicestellen“ bieten
Behinderten und von Behinderung bedrohten
Menschen eine zentrale Anlaufstelle (u. a.) in
Fragen der Rehabilitation. Sie übernehmen
z. B. eine „Lotsenfunktion“ bei der Frage,
an welchen Träger man sich wenden muss,
um eine Rehabilitationsleistung oder -maß-
nahme zu beantragen.
■■
Reha-Servicestellen in Niedersachsen
und Bremen
www.reha-servicestellen-nds.den
Standort Bremervörde
AOK – Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
Neue Straße 45 /46, 27432 Bremervörde
04761 85-0
:
aok.rotenburg-bremervoerde@nds.aok.de