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4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

29

Behindertenbeirat des Landkreises

Rotenburg (Wümme)

Der Behinder tenbeirat des Landkreises

Rotenburg (Wümme) ist ein eigenständiges

Gremium des Landkreises und hat die Auf-

gabe, diesen bei der Verwirklichung der Ziel-

setzungendesNiedersächsischenGesetzeszur

Gleichstellung von Menschen mit Behinde­

rungen zu unterstützen. Er hat insbesondere

folgende Aufgaben:

n

Mitwirkung bei der Verwirklichung der

behindertenpolitischen Ziele Gleichstel-

lung, Selbstbestimmung und Teilhabe

n

Ansprechpartner des Landkreises Roten-

burg (Wümme), seiner Einwohner und aller

in der Behindertenarbeit tätigen Vereine,

Verbände und Organisationen

n

Vermittlung von Beratung und Unter­

stützung der genanntenStellen in allen die

Menschen mit Behinderung betreffenden

Fragen und Angelegenheiten

n

Pflege der Zusammenarbeit mit den Trä-

gern von Einrichtungen für Menschen mit

Behinderungen

n

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die

besonderen Belange von Menschen mit

einer Behinderung

n

Zusammenarbeit mit dem Behinderten-

beauftragten des Landkreises Rotenburg

(Wümme)

Erreichbarkeit des Behindertenbeirats:

■■

Behindertenbeirat des Landkreises

Rotenburg (Wümme)

Hopfengarten 2

27356 Rotenburg (Wümme)

Helmut Wilshusen (1. Vorsitzender)

04261 983-2696

04261 983-88-2696

:

Behindertenbeirat@lk-row.de

Behindertenhilfe

Die Sozialarbeiter der Behindertenhilfe bie-

ten Begleitung, Beratung und Hilfestellung

bei Eingliederungsmaßnahmen nach den

relevanten Gesetzen (SGB XII, BVG, SGB IX

u. a.)

n

ambulante, teilstationäre und stationäre

Hilfe fürKinder, JugendlicheundErwachsene

n

ambulante und stationäreWohnangebote

für behinderte Erwachsene

n

Beratung und Hilfestellung bei Antrags-

stellung für einen Schwerbehinderten­

ausweis

Termine werden gerne nach telefonischer

Vereinbarung vergeben.

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Bahnhofstraße 15

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 983-3211

■■

Landkreis Rotenburg (Wümme)

Amtsallee 4

27432 Bremervörde

04761 983-5213

Servicestellen für Rehabilitation

„Rehabilitation“ bedeutet dem Wortsinn

nach die Wiederherstellung der Gesundheit

bzw. der Fähigkeiten, um den Alltag wieder

meistern zu können.

Die „gemeinsamen Servicestellen“ bieten

Behinderten und von Behinderung bedrohten

Menschen eine zentrale Anlaufstelle (u. a.) in

Fragen der Rehabilitation. Sie übernehmen

z. B. eine „Lotsenfunktion“ bei der Frage,

an welchen Träger man sich wenden muss,

um eine Rehabilitationsleistung oder -maß-

nahme zu beantragen.

■■

Reha-Servicestellen in Niedersachsen

und Bremen

www.reha-servicestellen-nds.de

n

Standort Bremervörde

AOK – Die Gesundheitskasse für

Niedersachsen

Neue Straße 45 /46, 27432 Bremervörde

04761 85-0

:

aok.rotenburg-bremervoerde@nds.aok.de