4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN
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entscheidet das Amtsgericht. Wenn jemand
Schwierigkeiten hat, die Kosten eines Pro
zesseszuzahlen, kannggf. Prozesskostenhilfe
gewährt werden. Über den entsprechenden
Antrag entscheidet das Gericht.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Amts-
gerichten im Landkreis Rotenburg (Wümme)
■■
Amtsgericht Rotenburg (Wümme)
Am Pferdemarkt 6
27356 Rotenburg (Wümme)
04261 7040
www.amtsgericht-rotenburg-wuemme. niedersachsen.de■■
Amtsgericht Bremervörde
Amtsallee 1 und 2
27432 Bremervörde
04761 9849-0
www.amtsgericht-bremervoerde. niedersachsen.de■■
Amtsgericht Zeven
Bäckerstraße 1
27404 Zeven
04281 9323-0
www.amtsgericht-zeven. niedersachsen.deHilfen für Menschen mit
Behinderung
Schwerbehindertenausweis
Die Anerkennung einer Schwerbehinderten
eigenschaft ist beim Niedersächsischen
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(früher Versorgungsamt) zu beantragen:
■■
Niedersächsisches Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Verden
Marienstraße 8
27383 Verden (Aller)
04231 14-0
:
poststellelsverden@ls.niedersachsen.deInformationsmaterial zumSchwerbehinderten
recht kann auch über die Internetseite des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
und das Niedersächsische Landesamt für So
ziales, Jugend und Familie bezogen werden.
n
www.bmas.bund.den
www.soziales.niedersachsen.deDieAntragsformulare inkl.Merkblatt stehenals
DownloadbeimNiedersächsischenLandesamt
für Soziales, Jugend und Familie (siehe oben)
zur Verfügung oder können über das Sozial-
amt oder den Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen („RoSe“) bezogenwerden.
Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf
Feststellung der Schwerbehinderteneigen-
schaftonline über folgende Internetadresse zu
stellen:
www.lsonline.niedersachsen.deParkerleichterungen
Für die Ausstellung eines Parkausweises für
die InanspruchnahmevonParkerleichterungen
ist das Straßenverkehrsamt zuständig:
04261 983-2415
(Straßenverkehrsamt Rotenburg)
04761 983-4406
(Straßenverkehrsamt Bremervörde)
Behindertenbeauftragter des Landkreises
Rotenburg (Wümme)
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises
Rotenburg (Wümme) ist hauptamtlicher Mit-
arbeiter des Landkreises und für diese Tätig-
keit zeitweise freigestellt. Seine Aufgabe
ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderungen zu fördern
und auf die Herstellung von Barrierefreiheit
hinzuwirken. Er ist beratendes Mitglied im
Behindertenbeirat des Landkreises Roten-
burg (Wümme) und führt auch mit diesem
gemeinsame Beratungen durch. Erreich
barkeit des Behindertenbeauftragten:
■■
Hans-Hermann Mahnken
Nelkenweg 70, 27404 Zeven
04261 983-6137
:
Behindertenbeautragter@lk-row.de