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4. FINANZIELLE HILFEN UND VERGÜNSTIGUNGEN

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entscheidet das Amtsgericht. Wenn jemand

Schwierigkeiten hat, die Kosten eines Pro­

zesseszuzahlen, kannggf. Prozesskostenhilfe

gewährt werden. Über den entsprechenden

Antrag entscheidet das Gericht.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Amts-

gerichten im Landkreis Rotenburg (Wümme)

■■

Amtsgericht Rotenburg (Wümme)

Am Pferdemarkt 6

27356 Rotenburg (Wümme)

04261 7040

www.amtsgericht-rotenburg-wuemme. niedersachsen.de

■■

Amtsgericht Bremervörde

Amtsallee 1 und 2

27432 Bremervörde

04761 9849-0

www.amtsgericht-bremervoerde. niedersachsen.de

■■

Amtsgericht Zeven

Bäckerstraße 1

27404 Zeven

04281 9323-0

www.amtsgericht-zeven. niedersachsen.de

Hilfen für Menschen mit

Behinderung

Schwerbehindertenausweis

Die Anerkennung einer Schwerbehinderten­

eigenschaft ist beim Niedersächsischen

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

(früher Versorgungsamt) zu beantragen:

■■

Niedersächsisches Landesamt für

Soziales, Jugend und Familie

Außenstelle Verden

Marienstraße 8

27383 Verden (Aller)

04231 14-0

:

poststellelsverden@ls.niedersachsen.de

Informationsmaterial zumSchwerbehinderten­

recht kann auch über die Internetseite des

Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

und das Niedersächsische Landesamt für So­

ziales, Jugend und Familie bezogen werden.

n

www.bmas.bund.de

n

www.soziales.niedersachsen.de

DieAntragsformulare inkl.Merkblatt stehenals

DownloadbeimNiedersächsischenLandesamt

für Soziales, Jugend und Familie (siehe oben)

zur Verfügung oder können über das Sozial-

amt oder den Senioren- und Pflegestützpunkt

Niedersachsen („RoSe“) bezogenwerden.

Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge auf

Feststellung der Schwerbehinderteneigen-

schaftonline über folgende Internetadresse zu

stellen:

www.lsonline.niedersachsen.de

Parkerleichterungen

Für die Ausstellung eines Parkausweises für

die InanspruchnahmevonParkerleichterungen

ist das Straßenverkehrsamt zuständig:

04261 983-2415

(Straßenverkehrsamt Rotenburg)

04761 983-4406

(Straßenverkehrsamt Bremervörde)

Behindertenbeauftragter des Landkreises

Rotenburg (Wümme)

Der Behindertenbeauftragte des Landkreises

Rotenburg (Wümme) ist hauptamtlicher Mit-

arbeiter des Landkreises und für diese Tätig-

keit zeitweise freigestellt. Seine Aufgabe

ist es, die gleichberechtigte Teilhabe von

Menschen mit Behinderungen zu fördern

und auf die Herstellung von Barrierefreiheit

hinzuwirken. Er ist beratendes Mitglied im

Behindertenbeirat des Landkreises Roten-

burg (Wümme) und führt auch mit diesem

gemeinsame Beratungen durch. Erreich­

barkeit des Behindertenbeauftragten:

■■

Hans-Hermann Mahnken

Nelkenweg 70, 27404 Zeven

04261 983-6137

:

Behindertenbeautragter@lk-row.de