8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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Pflegestufe 2
Schwerpflegebedürftigkeit
Unterstützung mindestens 3 x täglich zu ver-
schiedenenTageszeiten imBereichder Grund-
pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität),
zusätzlich mehrfach in der Woche bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung
Zeitaufwand täglichmindestens 180Minuten,
davon
mindestens 120 Minuten im Bereich
der Grundpflege
Pflegestufe 3
Schwerstpflegebedürftigkeit
Unterstützung „rundumdieUhr“ amTagund in
der Nacht imBereich der Grundpflege (Körper
pflege, Ernährung, Mobilität), zusätzlichmehr
fach in derWocheHilfe bei der hauswirtschaft-
lichen Versorgung
Zeitaufwand täglichmindestens300Minuten,
davon
mindestens 240 Minuten im Bereich
der Grundpflege
Härtefallregelung
Die Voraussetzungen der Pflegestufe 3 und ein
außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand liegen
vor.
Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der
Beurteilung der Pflegebedürftigkeit können
Informationen über:
– die
Pflegekasse
– den
Senioren- und Pflegestützpunkt
Niedersachsen im Landkreis Rotenburg
(Wümme) – „RoSe”
(siehe Seite 15) einge-
holt werden.
Den Pflegeversicherten stehen unterschied-
liche Versorgungs- und Betreuungsformen
zur Verfügung. Von der Schwere der Pflege-
bedürftigkeit, bzw. der persönlichen Lebens-
umstände hängt die Entscheidung für eine
Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeit ab.
Folgende Möglichkeiten bestehen bei der:
Pflege zu Hause
Pflegegeld
Der Pflegebedürftige wird allein durch seine
Angehörigen oder andere Pflegepersonen
zu Hause versorgt. Das Pflegegeld wird dem
Pflegebedürftigen von der Pflegekasse über-
wiesen. Über die Verwendung des Pflege
geldes kann frei verfügt werden.
Das Pflegegeld kann mit anderen Sachleis-
tungen kombiniert werden. Entsprechend
der Höhe der genutzten Sachleistungen ver-
ringert sich das Pflegegeld.
Pflegesachleistung
Pflegesachleistungen werden von zugelas-
senen ambulanten Pflegediensten erbracht,
die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
bei der Pflege zu Hause unterstützen.
Pflegestufe
Pflegegeld für die
Häusliche Pflege
Pflegesachleistungen
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)
123 Euro
231 Euro
Pflegestufe1
244 Euro
468 Euro
Pflegestufe 1 (mit Demenz*)
316 Euro
689 Euro
Pflegestufe 2
458 Euro
1.144 Euro
Pflegestufe 2 (mit Demenz*)
545 Euro
1.298 Euro
Pflegestufe 3
728 Euro
1.612 Euro
Pflegestufe 3 (mit Demenz*)
728 Euro
1.612 Euro
Härtefall
728 Euro
1.995 Euro
Härtefall (mit Demenz*)
728 Euro
1.995 Euro
Leistungen der Pflegeversicherung für die Häusliche Pflege
* Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vor allem Demenz)