Background Image
Table of Contents Table of Contents
Previous Page  47 / 63 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 47 / 63 Next Page
Page Background

8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

45

Pflegestufe 2

Schwerpflegebedürftigkeit

Unterstützung mindestens 3 x täglich zu ver-

schiedenenTageszeiten imBereichder Grund-

pflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität),

zusätzlich mehrfach in der Woche bei der

hauswirtschaftlichen Versorgung

Zeitaufwand täglichmindestens 180Minuten,

davon

mindestens 120 Minuten im Bereich

der Grundpflege

Pflegestufe 3

Schwerstpflegebedürftigkeit

Unterstützung „rundumdieUhr“ amTagund in

der Nacht imBereich der Grundpflege (Körper­

pflege, Ernährung, Mobilität), zusätzlichmehr­

fach in derWocheHilfe bei der hauswirtschaft-

lichen Versorgung

Zeitaufwand täglichmindestens300Minuten,

davon

mindestens 240 Minuten im Bereich

der Grundpflege

Härtefallregelung

Die Voraussetzungen der Pflegestufe 3 und ein

außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand liegen

vor.

Bei Fragen oder Problemen hinsichtlich der

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit können

Informationen über:

– die

Pflegekasse

– den

Senioren- und Pflegestützpunkt

Niedersachsen im Landkreis Rotenburg

(Wümme) – „RoSe”

(siehe Seite 15) einge-

holt werden.

Den Pflegeversicherten stehen unterschied-

liche Versorgungs- und Betreuungsformen

zur Verfügung. Von der Schwere der Pflege-

bedürftigkeit, bzw. der persönlichen Lebens-

umstände hängt die Entscheidung für eine

Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeit ab.

Folgende Möglichkeiten bestehen bei der:

Pflege zu Hause

Pflegegeld

Der Pflegebedürftige wird allein durch seine

Angehörigen oder andere Pflegepersonen

zu Hause versorgt. Das Pflegegeld wird dem

Pflegebedürftigen von der Pflegekasse über-

wiesen. Über die Verwendung des Pflege­

geldes kann frei verfügt werden.

Das Pflegegeld kann mit anderen Sachleis-

tungen kombiniert werden. Entsprechend

der Höhe der genutzten Sachleistungen ver-

ringert sich das Pflegegeld.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen werden von zugelas-

senen ambulanten Pflegediensten erbracht,

die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

bei der Pflege zu Hause unterstützen.

Pflegestufe

Pflegegeld für die

Häusliche Pflege

Pflegesachleistungen

Pflegestufe 0 (mit Demenz*)

123 Euro

231 Euro

Pflegestufe1

244 Euro

468 Euro

Pflegestufe 1 (mit Demenz*)

316 Euro

689 Euro

Pflegestufe 2

458 Euro

1.144 Euro

Pflegestufe 2 (mit Demenz*)

545 Euro

1.298 Euro

Pflegestufe 3

728 Euro

1.612 Euro

Pflegestufe 3 (mit Demenz*)

728 Euro

1.612 Euro

Härtefall

728 Euro

1.995 Euro

Härtefall (mit Demenz*)

728 Euro

1.995 Euro

Leistungen der Pflegeversicherung für die Häusliche Pflege

* Personen mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (vor allem Demenz)