8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
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bei welchen Verrichtungen Hilfe und wie viel
Zeit für diese Unterstützung benötigt wird.
Die meisten Pflegekassen stellen den Ver
sicherten diese Pflegetagebücher kostenlos
zur Verfügung.
Insbesondere bei der Begutachtung von Per-
sonen mit einer eingeschränkten Alltagskom-
petenz, z. B. Demenzkranken, ist es sinnvoll
ggf. imVorfeldArzt- und Krankenhausberichte
anzufordern und die Pflegekasse evtl. vorab
über die Krankheit zu informieren.
BenötigteUnterlagen, wiez. B.Medikamenten
pläne, Pflegedokumentation des Pflege
dienstesetc. solltenzumBegutachtungstermin
vorliegen.
ImRahmen der Begutachtung sollte ein realis
tisches Bild vermittelt werden. Es sollte daher
nichts „beschönigt“ oder verschwiegen wer-
den, sondern der tägliche Unterstützungs
bedarf offen geschildert werden. Hierbei sind
auch Hilfestellungen, die durch Freunde,
Angehörige, Nachbarn erbracht werden, zu
berücksichtigen.
Hilfreich kann die Anwesenheit der zentralen
Pflegeperson sein. Der Gutachter legt bei der
Beurteilung der einzelnen Pflegeleistungen
bestimmte Zeitwerte (Minuten) zugrunde.
Sollte bei der Hilfestellung für den Pflege
bedürftigenmehr Zeit notwendig sein, da z. B.
eine Anleitung und Beaufsichtigung erfolgen
muss, sollte dies festgehalten werden.
Dauer der Bearbeitung von Anträgen
DiePflegekasseschickt demPflegebedürftigen
unter Einbeziehung des Gutachtens des MDK
den Bescheid über die Pflegestufe und die
erheblicheingeschränkteAlltagskompetenzzu.
Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist
beträgt fünf Wochen.
Erhalten Pflegebedürftige den schriftlichen
Bescheid der Pflegekasse über den Antrag
nicht innerhalb der vorgegeben Frist
, hat die
Pflegekasse unter bestimmten Vorausset-
zungen nach Fristablauf für
jede begonnene
Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an
den Antragsteller zu zahlen.
Es besteht die Möglichkeit gegen die Ent-
scheidung der Pflegekasse Widerspruch ein-
zulegen.
Innerhalb einer Frist von einemMonat, nach-
dem der Bescheid erhalten wurde, muss der
Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht
werden. Der Widerspruch ist kostenlos und
kann formlos erfolgen. Das Gutachten des
MDK kann von der Pflegekasse zugesendet
und auf die enthaltenen Angaben überprüft
werden. Ein bereits tätiger Pflegedienst kann
hierbei Hilfestellung leisten. Weiterhin kann
ein Abgleichmit einem geführten Pflegetage-
buch erfolgen.
Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich ver-
laufen, kannKlagebeimSozialgericht erhoben
werden.
Die Pflegestufen
Leistungen der Pflegeversicherung erhalten
Pf legebedür f tige durch die Feststellung
einer Pflegestufe oder einer erheblich ein
geschränkten Alltagskompetenz:
Pflegestufe 0
Personen mit erheblich eingeschränkter All-
tagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege
und hauswirtschaftlicher Versorgung noch
nicht die Anforderungen der Pflegestufe 1
erfüllen. Durch die Pflegekasse können Leis-
tungenaufgrundder erheblicheingeschränkten
Alltagskompetenz bezogen werden.
Pflegestufe 1
Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Unterstützungmindestens 1 x täglich bei min-
destens zwei Verrichtungen aus einem oder
mehreren Bereichen der Grundpflege (Körper
pflege, Ernährung, Mobilität), zusätzlichmehr-
fach in der Woche Hilfe in der hauswirtschaft
lichen Versorgung erforderlich
Zeitaufwand täglichmindestens 90Minuten,
davon
mehr als 45 Minuten im Bereich der
Grundpflege