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8. UNTERSTÜTZUNG BEI PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT

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bei welchen Verrichtungen Hilfe und wie viel

Zeit für diese Unterstützung benötigt wird.

Die meisten Pflegekassen stellen den Ver­

sicherten diese Pflegetagebücher kostenlos

zur Verfügung.

Insbesondere bei der Begutachtung von Per-

sonen mit einer eingeschränkten Alltagskom-

petenz, z. B. Demenzkranken, ist es sinnvoll

ggf. imVorfeldArzt- und Krankenhausberichte

anzufordern und die Pflegekasse evtl. vorab

über die Krankheit zu informieren.

BenötigteUnterlagen, wiez. B.Medikamenten­

pläne, Pflegedokumentation des Pflege­

dienstesetc. solltenzumBegutachtungstermin

vorliegen.

ImRahmen der Begutachtung sollte ein realis­

tisches Bild vermittelt werden. Es sollte daher

nichts „beschönigt“ oder verschwiegen wer-

den, sondern der tägliche Unterstützungs­

bedarf offen geschildert werden. Hierbei sind

auch Hilfestellungen, die durch Freunde,

Angehörige, Nachbarn erbracht werden, zu

berücksichtigen.

Hilfreich kann die Anwesenheit der zentralen

Pflegeperson sein. Der Gutachter legt bei der

Beurteilung der einzelnen Pflegeleistungen

bestimmte Zeitwerte (Minuten) zugrunde.

Sollte bei der Hilfestellung für den Pflege­

bedürftigenmehr Zeit notwendig sein, da z. B.

eine Anleitung und Beaufsichtigung erfolgen

muss, sollte dies festgehalten werden.

Dauer der Bearbeitung von Anträgen

DiePflegekasseschickt demPflegebedürftigen

unter Einbeziehung des Gutachtens des MDK

den Bescheid über die Pflegestufe und die

erheblicheingeschränkteAlltagskompetenzzu.

Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist

beträgt fünf Wochen.

Erhalten Pflegebedürftige den schriftlichen

Bescheid der Pflegekasse über den Antrag

nicht innerhalb der vorgegeben Frist

, hat die

Pflegekasse unter bestimmten Vorausset-

zungen nach Fristablauf für

jede begonnene

Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an

den Antragsteller zu zahlen.

Es besteht die Möglichkeit gegen die Ent-

scheidung der Pflegekasse Widerspruch ein-

zulegen.

Innerhalb einer Frist von einemMonat, nach-

dem der Bescheid erhalten wurde, muss der

Widerspruch bei der Pflegekasse eingereicht

werden. Der Widerspruch ist kostenlos und

kann formlos erfolgen. Das Gutachten des

MDK kann von der Pflegekasse zugesendet

und auf die enthaltenen Angaben überprüft

werden. Ein bereits tätiger Pflegedienst kann

hierbei Hilfestellung leisten. Weiterhin kann

ein Abgleichmit einem geführten Pflegetage-

buch erfolgen.

Sollte der Widerspruch nicht erfolgreich ver-

laufen, kannKlagebeimSozialgericht erhoben

werden.

Die Pflegestufen

Leistungen der Pflegeversicherung erhalten

Pf legebedür f tige durch die Feststellung

einer Pflegestufe oder einer erheblich ein­

geschränkten Alltagskompetenz:

Pflegestufe 0

Personen mit erheblich eingeschränkter All-

tagskompetenz, deren Bedarf an Grundpflege

und hauswirtschaftlicher Versorgung noch

nicht die Anforderungen der Pflegestufe 1

erfüllen. Durch die Pflegekasse können Leis-

tungenaufgrundder erheblicheingeschränkten

Alltagskompetenz bezogen werden.

Pflegestufe 1

Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Unterstützungmindestens 1 x täglich bei min-

destens zwei Verrichtungen aus einem oder

mehreren Bereichen der Grundpflege (Körper­

pflege, Ernährung, Mobilität), zusätzlichmehr-

fach in der Woche Hilfe in der hauswirtschaft­

lichen Versorgung erforderlich

Zeitaufwand täglichmindestens 90Minuten,

davon

mehr als 45 Minuten im Bereich der

Grundpflege