Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.8 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

2.8 Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Eine rechtliche Beratung sowie ein Rechts- streit vor einem Gericht kosten Geld. Niemand soll wegen seiner finanziellen Situation davon ausgeschlossen werden, seine Rechte geltend zu machen. Die Beratungs- und Prozesskos- tenhilfe will Menschen dabei unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen, wenn sie Gerichts- und eventuell anfallende Anwaltskosten selbst nicht zahlen können.

Einen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hat, wer

Ein Anspruch darauf besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernimmt. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht einzureichen. Wenden Sie sich bei Bedarf an das zuständige Gericht oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Amtsgericht Ebersberg
Bahnhofstraße 19, 85560 Ebersberg
08092 8253-0 08092 8253-96
poststelle@ag-ebe.bayern.de
www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/ebersberg/

Gut zu wissen: Auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz http://bmj.de/publikationen/ können Sie die kostenlose Broschüre „Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe“ herunterladen oder bestellen. Die Broschüre ist auf Deutsch, Arabisch und Englisch erhältlich.
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