Titelbild Seniorenwegweiser für den Landkreis Ebersberg.
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2.6 Schwerbehindertenausweis

Personen, die dauernd körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt sind, können einen Antrag auf Feststellung des Grades einer Behinderung stellen.

Für die amtliche Feststellung einer Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig. Den Antrag können Sie online hier stellen:

Anfordern können Sie den Antrag auch

In der Broschüre des ZBFS „Wegweiser für Menschen mit Behinderung – Rechte und Nachteilsausgleiche“ finden Sie in kompakter Form viele weitere Informationen:

Zentrum Bayern Familie und Soziales Region Oberbayern
Bayerstraße 32, 80335 München
089 189 66-0 089 189 661 499
Kontaktformular: www.zbfs.bayern./kontakt
www.zbfs.bayern.de