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Limburg, Tübingen, Staufen und anderen, zu den frühen, vom gräf
lichen und grafengleichen Adel erbauten Sitzen. Ihre Errichtung gibt
den hochadeligen Rang des Erbauers zu erkennen sowie seine Absicht,
seiner Herrschafts-Position und seiner Familie einen stabilisierenden
und formenden Mittelpunkt zu geben.
Dieter Mertens konnte zeigen, dass Konrad von Württemberg bzw.
Konrad von Beutelsbach nicht einem fiktiven Geschlecht der Edel
freien von Beutelsbach angehört, das es gar nicht gegeben hat, son-
dern dass er in den Umkreis der Verwandten des Herzogs Konrad von
Kärnten und der Mathilde von Schwaben gehört und damit ein Nach-
fahr des „Wormser“ Herzogs Otto sei, der wiederum der gemeinsame
Vorfahre sowohl der salischen Könige als auch ihrer nichtköniglichen
Verwandten von der „Wormser Linie“ war. Dies erklärt, warum Konrad
von Württemberg als Herr von Beutelsbach auftreten konnte, das
zwischen Waiblingen und Winterbach lag, also mitten im wichtigen
königlich-salischen Güterkomplex im Remstal. Dies erklärt auch die
beobachtete Besitz-Nachbarschaft und die vermutete Verwandtschaft
Konrads mit den Calwern. Gottfried von Calw konnte sich ebenso
auf Mathilde von Schwaben zurückführen wie Konrad von Beutels-
bach/Württemberg und seine Geschwister.
Die Württemberger
Die Entwicklung der Württemberger zu einer politischen Macht
war nicht geradlinig und offensichtlich von Rückschlägen geprägt.
Zwischen 1150 und 1180 ist kein Herr von Württemberg mit dem
Grafentitel bezeugt. Erst 1181 ist Ludwig von Württemberg wieder in
der engsten Umgebung Barbarossas zu finden und Spitzenzeuge in
seiner Urkunde für die Propstei Denkendorf. Barbarossa hat damals
den mittleren Neckarraum vom Reich her neu organisiert. Es ist
durchaus wahrscheinlich, dass Ludwig von Württemberg damals mit
Grafenrechten und zugehörigen Reichsgut und Kirchen-Vogteien aus-
gestattet wurde. In dieser Neuordnung Barbarossas von 1181 dürften
die Wurzeln der späteren „Grafschaft Württemberg“ liegen, wie sie von
Graf Ulrich von Württemberg 70 Jahre, später am Ende der Staufer-
zeit, als Herrschaftsgebiet beansprucht wurde. Erst 1361 ist dafür aber
der Name „Grafschaft Württemberg“ belegt.
Die Württemberger verdankten ihren Aufstieg zu Ende des 12. Jahr-
hunderts also nicht der Gegnerschaft zu den Staufern, sondern der
Einbindung in deren Herrschaftssystem. Die endgültige Etablierung
der Herren von Württemberg als ein erbliches Grafengeschlecht ging
jedoch einher mit einer völlig anderen herrschaftlichen Orientierung.
Sie zeigt die Grafen von Württemberg ausgerichtet auf das östliche
und das obere Schwaben. Sie traten auf in enger Verbindung mit den
Grafen von Kirchberg. Den Württembergern war es anscheinend nicht
möglich, ihre Position im mittleren Neckarraum territorial-politisch
auszubauen, solange die Staufer unangefochten herrschten und die
konkurrierenden Grafengeschlechter sich wechselseitig blockierten.
Erst die Folgen der Doppelwahl des Jahres 1198, in dem Philipp, der
Bruder des verstorbenen Kaisers Heinrich VI. und Herzog von Schwa-
ben, wie auch der Welfe Otto IV. zu Königen erhoben wurden, ermög-
lichten es den Grafen von Württemberg, ihre Machtbasis am mittleren
Neckar und an der Rems auszuweiten. Beide, Philipp und Otto, waren
damit gezwungen, sich viele Anhänger zu sichern, deren Ergebenheit
durch die Übertragung von Rechtstiteln und Gütern gesichert werden
musste. In dieser Zeit dürften die Grafen Hartmann von Württemberg
(1194 – 1239) und sein jüngerer Bruder Ludwig (1194 –1226) zu
ersten Gewinnen an Rems und mittlerem Neckar gekommen sein.
Die Folgen sind im Landesausbau des frühen 13. Jahrhunderts deut-
lich zu erkennen. Als der Stauferkaiser Friedrich II. zur Intensivierung
seiner Herrschaft in großer Zahl Städte an verkehrsgeographisch und
strategisch günstig gelegenen Stellen gründete, blieben die Plätze an
der unteren Rems, die in solcher Hinsicht wichtig und auch für das
Selbstverständnis der Staufer bedeutend waren, ausgespart. Die Rechte
über sie waren offensichtlich nicht mehr in seiner Hand, sondern sie
waren schon vorher unter Philipp oder unter Otto IV. an die Grafen
Hartmann und Ludwig von Württemberg gelangt.
Trotzdem belegen die Heiratsverbindungen der Württemberger in
dieser Zeit, dass sie ihre Zukunft noch nicht an Rems und Neckar,
sondern weiterhin im Raum beiderseits der Donau und Iller, in
Oberschwaben, dem Allgäu und dem Oberinntal sahen. Und nun
aber ist es in der Tat so: Ohne den Parteienwechsel der Württem-
berger und die staufische Katastrophe des Jahres 1246 hätten
sich die Württemberger zu einem oberschwäbisch-allgäuischen
Adelsgeschlecht entwickelt. Nur das staufische Machtvakuum
von 1246 erlaubte die plötzliche Vehemenz, mit der nunmehr
zwischen mittlerer Alb und mittlerem Neckar an den Aufbau einer
württembergischen Territorial-Herrschaft um die namensgebende
Burg gegangen werden konnte. Die erste Hälfte des 13. Jahrhun-
derts war bestimmt von einem Gegensatz zwischen den Staufern
als Herzögen von Schwaben und dem gräflichen Adel Schwabens.
Dieser fühlte sich durch die verdichtete staufische Territorial-Politik und deren Nutznießer, die staufische Ministerialität,
bedroht und suchte dem durch ein Geflecht von Verwandtenehen
als territorial nützlicher Beziehung zu begegnen. Es setzte an die
Stelle wechselseitiger Konkurrenz zunehmende Kooperation, um
so dem verstärkten Druck der staufischen Territorial-Politik ent
gegentreten zu können.
In dieser Periode starben einige der wichtigsten gräflichen
Familien aus, wobei Kaiser Friedrich II. durch Einziehung des
Erbes die Gewichte zugunsten der Staufer und zu ungunsten
des Adels verschieben konnte. Zwischen 1212 und 1218 kam so
das Erbe der Ronsberger und der Lauffener Grafen zu Teilen an
ihn. Nach dem Aussterben der Zähringer griff er zu Lasten der
Uracher massiv in den Erbgang ein. Ebenso nutzte er das Ende
der süddeutschen Welfen. Am Ende waren die Staufer mächtiger,
die schwäbischen Grafen bedrohter und verstimmt. Als dann noch
Kaiser Friedrich 1243 in Erwartung des erbenlosen Tods Ulrichs
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