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Waiblingen – Württembergische Amtsstadt
aus salischem Herrschaftszentrum
von Ulten dessen Reichslehen schon im voraus anderen versprach
und den alpenländischen Eigenbesitz der Ultener Grafen auf
kaufte, musste dies den Württembergern als eine Bedrohung ihrer
mühsam aufgebauten oberschwäbischen Position scheinen. Nicht
nur um die namengebende Burg Wirtemberg war keine Expansion
mehr möglich, auch in der Ausweichlandschaft Oberschwaben
wurden die Staufer zu Konkurrenten. Die schwäbischen Grafen
ließen sich nun nicht mehr in das staufische Herrschafts-System
einbinden, zumal die päpstliche Diplomatie auch in Schwaben
nicht mit Gunst-Erweisen, Geldern und Versprechungen im Kampf
gegen die Staufer sparte. Die durch territorial-politische Interessen
und Verwandtschaft einander verbundenen Dynasten sollten zu
einer effektiven Gruppe von Staufer-Gegnern geformt werden.
Den Württembergern kam hierbei eine führende Rolle zu.
Der mehrfach erwähnte Verrat Ulrichs von Wirtemberg von 1246
war also keine spontane Aktion, sondern Teil eines Plans der
Grafenopposition. Vereinbarungsgemäß verließ Ulrich zusammen
mit seinem Vetter Hartmann von Grüningen das Heer Königs
Konrad IV., als dieser 1246 bei Frankfurt den Gegenkönig Hein-
rich mit Waffengewalt an der Abhaltung eines ersten Hoftages
hindern wollte. Zwei Drittel des Heers gingen mit dem württem
bergischen Grafen. Konrad musste vom Schlachtfeld weichen. Die
Führungsrolle Ulrichs von Württemberg wird auch darin sichtbar,
dass dieser sich als Sprecher der Grafen (Nuntius) nach dem Tode
Kaiser Friedrichs II. im Jahre 1250 selbst zu Papst Innozenz IV.
nach Lyon begab. Er erhielt die Zusicherung, dass der Papst niemals
den Sohn Kaiser Friedrichs II. zum König- und Kaisertum oder
zum schwäbischen Herzogtum gelangen lassen werde. Im Zuge
dieser antistaufischen Politik des Papsts gelangten die Württem-
berger auch zu kirchlichen Würden. Ein Heinrich von Württemberg,
vielleicht ein Bruder Ulrichs, wurde zum Bischof von Eichstätt
erhoben.
Die Hoftags-Entscheide von 1246 und 1252 waren Signale für
den Zugriff auf staufische Positionen und boten den Württem
bergern einen rechtlichen Rahmen für die Erweiterung ihrer
Machtbasis. Ulrich und Hartmann erhielten Reichs-Lehen und
Reichs-Pfandschaften sowie Kloster-Vogteien und bemächtigten
sich des staufischen Eigenguts. In Verbindung mit älteren Besitz
titeln der Grafen von Württemberg im mittleren Neckarraum und
den durch Ulrich von Württembergs Heirat mit Mechthild von
Baden neu erworbenen Besitz, vor allem Stuttgart (vor 1246),
konnten die Württemberger nunmehr erstmals eine Konzentration
von Herrschaftsrechten unterschiedlicher Provenienz und Qualität
am mittleren Neckar erreichen. Ulrichs badische Heirat vor 1246
zeigte, dass der mittlere Neckarraum in sein Blickfeld gerückt war.
Die markgräflich-badisch gegründete Stadt Stuttgart wurde zum
württembergischen Eigentum. Sie zeigt – seit 1246 – eine neue,
nicht mehr hauptsächlich auf das östliche Schwaben gerichtete
Orientierung.
Der Ausbau befestigter Städte
Im Zeichen anhaltender Kämpfe wehrte sich die weiterhin staufer-
treue Stadt Esslingen massiv gegen den Württemberger. Deswegen
suchte Ulrich den neugewonnenen Herrschaftsraum durch den Aus-
bau befestigter Städte zu sichern und herrschaftlich zu strukturieren.
Leonberg und Stuttgart sicherten die Herrschaft westlich des Neckars,
östlich im Remstal waren es Waiblingen und Schorndorf. Remstal
aufwärts gelang es Ulrich spätestens 1251, die Vogtei des Klosters
Lorch zu erwerben und damit eine weitere staufische Stellung mit-
samt dem Hohenstaufen selbst und der zugehörigen Ministerialen
burg zu übernehmen. Ulrichs Vetter Hartmann erhielt 1252 Stadt
und Burg Markgröningen und im gleichen Jahr verpfändete König
Wilhelm die Vogtei über das Kloster Denkendorf an Ulrich. Beide bil-
deten feste Punkte in der weiter nach Norden und Süden erweiterten
Einflusszone der Grafen. 1254 kam es zu einem Ausgleich zwischen
der schwäbischen Grafengruppe, den Vertretern der päpstlichen Partei
und den Anhängern der Staufer. Das Ergebnis war ein großräumiger
und fast zwei Jahrzehnte stabil bleibender Interessens-Ausgleich. Die
Grafengruppe akzeptierte den Anspruch Konradins auf das Herzog-
tum Schwaben, wenig später auch der Papst. Die staufische Partei
dagegen verzichtete auf Revisionen, nahm die Machtverschiebung zu
Gunsten der Grafen hin, billigte die schwerpunktmäßige Abgrenzung
der Interessen-Sphären und förderte den Ausgleich zwischen den
Grafen und den Städten sowie den Reichsministerialen.
Ulrich von Württemberg und mit ihm sein Vetter Hartmann von
Grüningen hatten also durch konsequente Ausnutzung zuerst des
Legitimations-Verlusts und dann des von ihnen führend bewirkten
Machtverlusts der Staufer in Schwaben binnen zwei Jahrzehnten
die territorialen Grundlagen zur Herrschaft Württemberg in einem
für die württembergische Herrschaftsbildung zuvor weitgehend
versperrten und deswegen keineswegs vorgegebenen Raum legen
können. Seit der badischen Heirat Ulrichs, vor 1246, wurde das
Unterland an Neckar und Rems immer deutlicher der Aktionsraum
Ulrichs, in dem er nur noch hier und nicht mehr wie zuvor im
Allgäu und im Inntal erbrechtlich vorteilhafte Positionen suchte.
Die Uracher Versammlung von 1254 mit dem Interessen-Ausgleich
zwischen päpstlicher, staufischer und gräflicher Partei war ein wich-
tiges Moment in der Stabilisierung der württembergischen Position.
Ulrich war es gelungen, eine „Herrschaft Württemberg“ zusammen
zu stellen, die aber noch nicht strukturiert, sondern aus vielfältigen,
unterschiedlichen Rechtstiteln und Gütern zusammengesetzt war.
Die Entstehung Waiblingens
In dem jetzt geschilderten Prozess dürfen wir also die Entstehung
der Stadt Waiblingen sehen. Der Erwerb Stuttgarts vor 1246 ist
sicher der Stadtgründung in Waiblingen vorangegangen. Leonberg,
Schorndorf und Waiblingen sind sicher im Zusammenhang, in
einem Zug entstanden. Stadtwerdung aber ist ein längerer Prozess
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